Seit Montag, 19. Oktober gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Aufgrund der steigenden Fallzahlen hat das Land hierin viele Regelungen wieder verschärft, beispielsweise für den Aufenthalt im öffentlichen Raum oder die Durchführung von Veranstaltungen.
Die wichtigsten Neuregelungen der neuen Corona-Verordnung sind hier überblicksartig zusammengefasst.
• Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nun auch in dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereich, insbesondere Fußgängerzonen, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dieser Mindestabstand kann in der Fußgängerzone in Bad Saulgau in aller Regel eingehalten werden. Das Tragen einer Maske ist in diesem Fall nicht notwendig.
Eine generelle Maskenpflicht gilt allerdings künftig während der Märkte (Mittwoch- und Samstagvormittag) auf dem Marktplatz.
• Eine Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Einrichtungen, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind (z.B. Rathaus, Stadtwerke, Stadtbibliothek, Stadtmuseum etc.). Stadtverwaltung und Stadtwerke bitten alle Bürger*innen darum, bei der Erledigung von Angelegenheiten wo immer möglich Telefon und E-Mail zu nutzen. Sofern ein persönlicher Termin notwendig ist, bitten Stadtverwaltung und Stadtwerke um eine vorherige Terminabsprache.
• Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Größere Gruppen sind dann zulässig, wenn es sich um maximal 2 Haushalte oder bestimmte enge verwandtschaftliche Beziehungen handelt – Näheres regelt §10 der Corona-Verordnung).
• Das private Zusammentreffen und private Feiern sind ebenfalls mit maximal 10 Personen (bzw. größere Gruppen, wenn es sich um maximal 2 Haushalte oder bestimmte enge verwandtschaftliche Beziehungen handelt – Näheres regelt §10 der Corona-Verordnung) zulässig.
• sonstige (organisierte) Veranstaltungen (z.B. gewerblich) dürfen mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden. Ein Hygienekonzept ist Pflicht.
Einen Link auf die aktuell gültige Corona-Verordnung finden Sie auf der städtischen Webseite unter www.bad-saulgau.de/aktuelles/corona
Gültig ist übrigens immer, was das Land Baden-Württemberg in dieser der Corona-Verordnung festgelegt hat. Für spezielle Bereiche (z.B. Schulen oder Kitas, aber auch für die Ein- und Ausreise) gibt es spezielle Zusatzverordnungen. Für die Ein-oder Ausreise aus einem Risikogebiet wird z.B. ein Corona-Test und eine Quarantäne notwendig. Ausgenommen sind hier allerdings solche Personen, die sich max. 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die aktuell gültige Corona-Verordnung und alle Zusatzverordnungen sind ebenfalls auf der städtischen Webseite (www.bad-saulgau.de/aktuelles/corona) verlinkt.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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