Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse
Stellplatzsatzung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Vorschlages für eine sogenannte Stellplatzsatzung beauftragt. Eine solche Satzung regelt, wie viele Fahrzeugstellplätze beim Bau einer Wohneinheit (Haus, Wohnung) geschaffen werden müssen.
Die gesetzliche Regelung gibt zunächst einen Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen pro Wohneinheit vor, lässt aber Kommunen die Möglichkeit offen, in einer Satzung bis zu 2,0 Stellplätze Wohneinheit festzulegen.
In aller Regel ist damit die Zielsetzung verbunden, dass Wohnungs-/ Hauseigentümer ausreichend Parkmöglichkeiten auf ihren Grundstücken schaffen und ihre Fahrzeuge nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Damit soll insbesondere in Bereichen wie der Innenstadt die Parkplatzsituation entspannt werden. Ob eine Stellplatzsatzung hierfür das geeignete Instrument ist, bleibt aber fraglich.
Gemeinderat in Kürze
Gefasst hat der Gemeinderat Beschlüsse zu einer Reihe von Bebauungsplänen. Der Satzungsbeschluss für das Plangebiet „Paradiesstraße“ schafft die rechtliche Grundlage für den Feneberg-Lebensmittelmarkt. Für das „Friedrich-/Kaiserstraße“ ist der Auslegungsbeschluss erfolgt. Im genannten Plangebiet investiert die Fa. Reisch in zahlreiche Wohneinheiten.
Angepasst an die Vorgaben des städtischen Vergnügungsstättenkonzept wird der Bebauungsplan „Westlich der Moosheimer Straße“. Auch hierfür hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Weiter geht es mit dem Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“. Bei der Anhörung der Behörden forderte das Landratsamt Sigmaringen eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Plangebiets. Diese Untersuchung wurde nun von einer Diplombiologin durchgeführt. Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Entwurf nun erneut gebilligt.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
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88348 Bad Saulgau
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