Sitzung des Gemeinderates am 11.4.2019

Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse

Querungsbauwerk über die Bahnlinie
Bereits seit Jahren beschäftigen sich Gemeinderat und Verwaltung mit den diversen Möglichkeiten, wie eine Querung der Bahnlinie im südlichen Stadtgebiet für Fußgänger und Radfahrer realisiert werden kann. Die Schließung des Bahnübergangs war Bedingung für die Mitfinanzierung der Kernstadtentlastungsstraße aus Bundesmitteln.
Die bereits genehmigte und durchfinanzierte Planung wurde allerdings verworfen, da mit dem Umzug des bestehenden Kaufland-Marktes die wesentliche Verkehrsbeziehung an den ursprünglich angedachten Anknüpfungspunkten weggefallen ist.
Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren daraufhin 14 verschiedene alternative Lösungsvarianten untersucht, die alle verschiedene Stärken und Schwächen hatten. Im Verlauf dieses Prozesses wurde klar, dass es „die“ ideale Lösung angesichts der sehr engen städtebaulichen Rahmenbedingungen nicht gibt.

Zwischenzeitlich hat das Büro Dr. Schütz Ingenieure aus Kempten einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der sehr viele Stärken aufweist, sowohl städtebaulich als auch funktional. Der vorliegende Entwurf sieht einen großzügigen, u-förmigen Bogen vor, der sich zur Innenstadt hin öffnet. Die Rampen werden von der Josef-Bautz-Straße bzw. von der Karlstraße her erreicht, der Scheitelpunkt der Brücke liegt in etwa dort, wo sich momentan der bestehende, schienengleiche Bahnübergang befindet. Dieser großzügige, einladende Bogen, der Fußgängern und Radfahrern eine klare Orientierung und Linienführung vorgibt, wird seinerseits wieder gestützt von einem steileren Bogen, der zur Lastabtragung des Brückenbauwerks dient. An diesem steileren Bogen werden Treppen angeboten, um ein schnelles Queren auf direktem Weg zu ermöglichen.

Darstellung: Büro Dr. Schütz

Mit großer Mehrheit hat sich der Gemeinderat nun für diesen Vorschlag ausgesprochen. Eine erste überschlägige Kostenermittlung des Büros Dr. Schütz Ingenieure geht davon aus, dass die Herstellungskosten für das Bauwerk bei ca. 2.700.000 Euro (brutto) liegen werden. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, das Büro Dr. Schütz Ingenieure mit weiteren Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI zu beauftragen, um die Planung weiter voranzutreiben.
Parallel wird die Verwaltung mit den Kostenträgern mit den Projektpartnern (Bund bzw. Bahn) über die Höhe der Kostenbeteiligung verhandeln.
Der Baubeschluss kann dann erfolgen, sobald eine belastbare Kostenberechnung und ein Verhandlungsergebnis mit den genannten Projektpartnern vorliegen.

Altstadtsatzung Bad Saulgau

Den gewachsenen, historischen Altstädten kommt eine ganz besondere Bedeutung zu, nicht nur in Bad Saulgau, sondern in ganz Europa. Altstädte stehen für ein meist harmonisches Nebeneinander der Nutzungen, für kurze Wege, hohe Dichte, geringen Flächenverbrauch und eine ganz besondere Wohn- Aufenthalts- und Lebensqualität. Ziel der vom Gemeinderat nun beschlossenen „Satzung zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen sowie örtliche Bauvorschriften“ (Altstadtsatzung) ist es, diese Qualitäten zu erhalten.
Die Satzung wird hierfür künftig klare Spielregeln für das Erhalten, Sanieren und Weiterbauen in der Bad Saulgauer Altstadt festsetzen. Dabei geht es nicht darum, Veränderung zu unterbinden, denn die Stadt ist bereits seit mindestens 1.200 Jahren im stetigen Umbruch. Zielsetzung ist es, diesen Wandel zu gestalten.

Der nun zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Satzungsentwurf sieht hierzu vor, der Sanierung und Wiedernutzbarmachung bestehender Gebäude klaren Vorrang vor Abbruch und Neubebauung einzuräumen. Ist ein Abbruch städtebaulich vertretbar oder technisch alternativlos sieht der Satzungsentwurf dennoch vor, dass dieser erst dann erfolgen darf, wenn eine genehmigte, der Zielsetzung der Altstadtsatzung entsprechende Planung für die anschließende Neubebauung vorliegt. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass über längere Zeit unbebaute Lücken als Wunden im Stadtgefüge klaffen. Für eine Neubebauung sieht der Satzungsentwurf zwei Lösungsmöglichkeiten vor. So kann sich das Vorhaben an den klaren gestalterischen Spielregeln des Regelwerks orientieren. Doch auch neue architektonische und städtebauliche Qualitäten sind grundsätzlich gewollt und möglich. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort „Qualität“. Soll also nennenswert von den Regelungen der Satzung abgewichen werden so ist dies grundsätzlich möglich, jedoch ist in solchen Fällen ein Architektenwettbewerb durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die beste und nicht die erstbeste Lösung zur Umsetzung kommt, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats sowie der Verwaltung sind im Rahmen eines Preisgerichts eng in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Ebenfalls anzuwenden ist die Altstadtsatzung für Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der historische Bestand pfleglich behandelt wird, in Einzelfällen können (langfristig) sicherlich auch Fehler der Vergangenheit geheilt werden.

Werbeanlagensatzung

Sozusagen ergänzend beschlossen hat der Gemeinderat zudem die „Satzung über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und wesentliche Änderung von Anlagen der Außenwerbung“ (Werbeanlagensatzung).
Neben der Architektur der einzelnen Gebäude prägen unter anderem die Werbeanlagen von Einzelhändler, Gastronomiebetreibe und sonstige Dienstleister das Erscheinungsbild einer Stadt ganz entscheidend. Werbeanlagen können dabei ganz unterschiedliche Formen annehmen, beispielsweise in Form von Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung oder Schaukästen, aber auch Bannern, Aufstellern oder Plakaten.

Gerade für Bad Saulgau als Kur- und Tourismusstadt ist es von elementarer Bedeutung, dass das stadträumliche Erscheinungsbild positiv wahrgenommen wird, nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften sowie des Außenbereichs.
Ziel der Werbeanlagensatzung ist es also, die Eigenheiten und Qualitäten des öffentlichen Raums zu wahren und behutsam weiter zu entwickeln. Werbeanlagen sollen in das Zusammenspiel zwischen den Gebäuden aus den verschiedenen Epochen, den Verkehrsanlagen, den öffentlichen und privaten Grünflächen eingeflochten werden. Dabei ist eine gewisse Zurückhaltung geboten, nur auf diese Weise kann aus vielen Teilen ein Ensemble entstehen.

Dennoch sollen die Gewerbetreibenden nicht stärker als notwendig eingeschränkt werden. Werbung vermittelt Informationen und dient als Orientierungshilfe, somit ist sie existenzieller Bestandteil eines funktionierenden Stadtgefüges. Werbeanlagen sind also selbstverständlich nach wie vor zulässig. Ziel der Satzung ist es hierbei, die privaten, wirtschaftlichen Interessen und das öffentliche Interesse gemäß Satzungsziel in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, damit das visuelle Erscheinungsbild der Stadt als Alleinstellungsmerkmal erhalten bleibt.
Anwendung wird die Satzung im gesamten Stadtgebiet finden. Ausgenommen sind jedoch Gewerbe- und Industriegebiete.

Gemeinderat in Kürze
• Nicht mit einem Beschluss, aber einer wichtigen Information startete die Sitzung. Bürgermeisterin Doris Schröter berichtete über den Abschluss eines Mietvertrages mit den neuen Eigentümern des ehemaligen Südwestbank-Gebäudes. Die Stadt wird das Erdgeschoss künftig für die Tourist-Information nutzen. Diese rückt nun vom Stadtforum endlich direkt ins Zentrum der Stadt. Gleichzeitig steht dadurch ausreichend Platz für die bisher nicht gerade ideal untergebrachte Serviceeinrichtung zur Verfügung.
• Gute Fortschritte machen die städtischen Baustellen.
Der Radwegebau entlang der Platzstraße bis in die Neidleinstraße und die parallelen Tiefbauarbeiten u.a. für den Glasfaseranschluss des Industriegebietes werden im Anschluss durchgeführt.
Die Sanierung der Grundschule Renhardsweiler verläuft genauso planmäßig wie die Erschließung der Wohnbaugrundstücke in den „Krummen Äcker 4“. Weit fortgeschritten ist auch die derzeit größte städtische Baumaßnahme, der Umbau bzw. die Erweiterung der Feuerwehrhauptwache in der Martin-Staud-Straße. Und noch im Mai fertig gestellt sein wird der neue Fahrradverkehrsübungsplatz bei der Stadthalle.
• In der Martin Staud-Straße unterhält die Stadt eine Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft. Zulässig ist laut Satzung, dass Dritte bei Bewohnern der Unterkunft zumindest einzelne Nächte übernachteten. Weil dies in der Vergangenheit zu Problemen geführt hat, muss hierfür künftig die Zustimmung der Stadtverwaltung eingeholt werden.
• Geändert wird auch die Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek – zum einen wegen der Datenschutzgrundverordnung, zum anderen weil elektronische Medien und das mittlerweile verfügbare öffentliche WLAN geregelt werden müssen.
• Die Arbeiten zur Kanalreinigung in Bad Saulgau und Umland 2019 bis 2022 hat der Gemeinderat an die Fa. Alba Süd GmbH & Co. KG Bad Saulgau, zum Preis von 240.784,60 € brutto vergeben.
• In der Elisabethenstraße baut die Stadt eine neue Kindertageseinrichtung. Für den hierfür bereits in der vergangenen Sitzung beschlossenen Planungswettbewerb wird die Anzahl der Teilnehmer von 10 auf 12 erhöht.

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