Grundsteuerreform

01.08.2022

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Hierzu werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie diese Feststellungserklärung abgeben.

In der Regel erfolgt die Abgabe elektronisch über das ELRSTER-System. Bürger/innen, die diese Mögklichkeit nicht haben, können hierfür auch Papiervordrucke nutzen. Diese sind ab sofort unter anderem im Rahtaus erhältlich.

Die amtlichen Bodenrichtwerte können Sie dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) entnehmen.


Momentan stehen noch nicht alle Bodenrichtwerte zur Verfügung. Sie werden fortlaufend geliefert und aktualisiert. Falls Ihr Bodenrichtwert nicht vorliegen sollte, versuchen Sie es deshalb bitte noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt.

Alle Infos rund um die Grundsteuerreform finden Sie auf der Webseite der Finanzämter.

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