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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage 2024 an den Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Oberschwaben
Die Stadt Bad Saulgau beteiligt sich – wie alle Mitglieder – an den Kosten des Zweckverbands „Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Oberschwaben“. Für das Jahr 2024 beträgt der Anteil der Stadt laut Jahresabschluss 90.666,16 Euro.
Da der Jahresabschluss des Zweckverbands erst verspätet vorlag, konnte diese Umlage im städtischen Haushalt 2024 nicht mehr rechtzeitig verbucht werden. Im Haushalt 2025 stehen zwar 150.000 Euro bereit, diese werden jedoch größtenteils für die Vorauszahlung der Umlage für das Jahr 2025 benötigt. Für die ausstehende Zahlung aus 2024 fehlen daher 40.666,16 Euro, die nun zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
Diese Mehrkosten können durch höhere Einnahmen aus der Einkommenssteuerzuweisung gedeckt werden.
Der Verwaltungs- und Sozialausschuss stimmte der überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.
In Kürze:
- Ab dem 01.09.2026 ist geplant, die Einrichtungen Abenteuerland und die Kinderkrippe Storchennest in städtischer Trägerschaft zusammenzulegen.
- Der Verwaltungs- und Sozialausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, der I. Änderung der Satzung über die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft zuzustimmen.
- Der Verwaltungs- und Sozialausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig der überplanmäßigen Ausgaben für die Finanzierung Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft in Höhe von 200.000 € an die evangelische Kirche (Nachzahlung für das Jahr 2024 und Ausgleich für Lohnsteigerungen 25) und in Höhe von 110.000 € an die katholische Kirchengemeinde zuzustimmen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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