Gefasste Beschlüsse, Bekanntgaben, Informationen
Anwendungskonzept für den Bauturbo
Seit dem 01.01.2026 ist der Bauturbo in Kraft. Es handelt sich um Änderungen des Baugesetzbuchs, die Wohnbauprojekte einfacher und schneller genehmigungsfähig machen sollen. Im Innenbereich ermöglicht der Bauturbo dafür Neubauten für Wohnungen, auch wenn diese vom Einfügegebot abweichen, sowohl bei der Art als auch beim Maß der baulichen Nutzung. In Bereichen mit Bebauungsplan kann nun grundsätzlich von den Grundzügen der Planung befreit werden, sofern nachbarliche Belange gewürdigt werden und die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen gewahrt ist.
Die Möglichkeiten des Bauturbos gehen sogar noch weiter. Von den Vorschriften des Baugesetzbuchs kann vollständig abgewichen werden, wenn es sich um die Genehmigung von Wohnbauvorhaben handelt. An die Stelle der bisherigen Regelungen tritt eine Einzelfallentscheidung: Die Gemeinde kann, losgelöst von den Vorschriften eines Bebauungsplans, des Innenbereichs oder des Außenbereichs, ein Vorhaben genehmigen. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung nach dem Bauturbo-Paragrafen. Ist eine solche Genehmigung aber einmal erteilt, wird es schwierig, sie in vergleichbaren Fällen zu versagen.
Die Verwaltung hat deshalb ein Anwendungskonzept erarbeitet. Dies sieht eine städtebauliche Prüfung vor, die auch die Folgewirkungen des Vorhabens einschätzt, damit der Bauturbo nicht zu einem Wildwuchs führt. Zentraler Bestandteil des Anwendungskonzeptes ist außerdem eine verpflichtende vorherige Bauberatung des Antragstellers. Die Stadt bleibt damit trotz aller Vereinfachungen nach wie vor Herr des Verfahrens.
Priorisierung Wohnbauflächenentwicklung
Insgesamt 9 Gebiete bieten Potenziale für den Bau von bis zu 900 Wohneinheiten. Damit kein Überangebot geschaffen wird, aber auch damit die städtische Bauverwaltung zielgerichteter und effizienter arbeiten kann, hat der Ausschuss sich mit einer Priorisierung der Gebiete auseinandergesetzt. Mit seiner Beschlussempfehlung setzt der Ausschuss den Fokus auf vier Gebiete.
Ganz oben auf der Liste steht das Baugebiet Mooshaupten. Hier soll ein Quartier mit bis zu 180 Wohneinheiten entstehen. Weitgehende Planungen sind bereits vorhanden. Priorität 2 hat für den Ausschuss das Baugebiet „Bogenweiler Blick“ zwischen Rossgarten und dem Teilort Bogenweiler. Neben Geschosswohnungsbau plant die Stadt dort mit einer dichten Bebauung mit Einfamilien-/Doppel- und Kettenhäusern. Geplant sind nach heutigem Stand rund 70 Wohneinheiten. Ebenfalls Potenzial für bis zu 70 Wohneinheiten hat das Baugebiet „Lachäcker“ in Steinbronnen. Denkbare Bauformen sind dort neben Einfamilienhäusern auch Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.
Für intensive Diskussionen gesorgt hat die größte Potenzialfläche, nämlich das ehemalige Kampa-Areal. Theoretisch bis zu 400 Wohneinheiten sind auf dem gesamten Gelände möglich. Einig war sich das Gremium, dass dieses städtebauliche Filetstück für den Wohnbau entwickelt werden soll. Konkretisierungsbedarf besteht für das Gremium allerdings bei der Frage, in welcher Form und mit welcher Dichte dies erfolgen sollte. Letztlich geht es dabei auch um die Frage, wie hoch der Wohnraumbedarf für Bad Saulgau ist und wie viel Entwicklung die Stadt verträgt. Diese Fragestellungen werden, so die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat, in einem separaten Verfahren vertieft behandelt.
Jahresabschluss Stadtwerke 2025
Vorberaten hat der Ausschuss den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Saulgau. Dabei zeigte sich, dass die Stadtwerke anders als noch vor einigen Jahren keine Überschüsse in Millionenhöhe mehr erwirtschaften können. Das Jahr 2025 schließt mit einer Bilanzsumme von knapp 46 Mio. Euro und einem Fehlbetrag von rund 35.000 Euro.
Insbesondere die Einkaufspolitik der Stadtwerke spielt dabei eine Rolle. Einerseits sorgen die Stadtwerke für ein hohes Maß an Versorgungssicherheit. Kunden können sich darauf verlassen, dass die Stadtwerke sie zuverlässig mit Strom und Gas versorgen. Um diese Sicherheit garantieren zu können, müssen die Stadtwerke am Strom- und Gasmarkt allerdings weit im Voraus langfristig angelegte Beschaffungsverträge abschließen. Der Einkauf wird für die Stadtwerke deshalb teurer. Die höheren Kosten beim Einkauf können und wollen die Stadtwerke aber nur teilweise an ihre Kunden weitergeben.
Zu Buche schlagen außerdem die hohen Investitionen unter anderem für den Breitbandausbau. Dieser läuft zwar bereits auf Hochtouren, Umsatzerlöse werden derzeit allerdings noch kaum erzielt.
Gründung der Einheitsgesellschaft Saulgauer Wärme GmbH & Co. KG sowie Gestattungsvertrag für die Nutzung öffentlicher Flächen durch die Einheitsgesellschaft Saulgauer Wärme GmbH & Co. KG
Vorberaten hat der Ausschuss zudem zwei Beschlüsse im Zusammenhang mit dem bislang größten Stadtwerke-Projekt, dem Aufbau und Betrieb des Bad Saulgauer Nahwärmenetzes. Dafür hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung gefasst zum Verkauf und die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Saulgauer Wärme Verwaltungs-GmbH von den Stadtwerken Bad Saulgau als Verkäuferin an die Saulgauer Wärme GmbH & Co. KG als Käuferin.
Ebenfalls hat der Ausschuss eine Empfehlung für den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen Stadt und Saulgauer Wärme GmbH & Co. KG ausgesprochen. Dieser ermöglicht es der Saulgauer Wärme GmbH & Co. KG, öffentliche Verkehrsflächen für den Leitungsbau zu nutzen.
Technischer Ausschuss in Kürze
Ermächtigt hat der Ausschuss die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, die Bauleistungen für die Erneuerung der Mess-/Steuer- und Regelungstechnik an zwei Regenüberlaufbecken und einer Pumpwerkstation auszuschreiben und im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Ebenfalls beschlossen hat das Gremium eine geänderte Vorgehensweise bei dem Austausch der elektronischen Steuerung des Klärwerkes Bad Saulgau. Die Steuerung der Motoren, Gebläse und Pumpen erfolgt mit einer veralteten Anlage, die ursprünglich noch aus den 1980ern stammt. Geplant war eigentlich, die bestehende Anlage zu ertüchtigen. 703.000 Euro hatte der Eigenbetrieb Abwasser dafür einkalkuliert. Obwohl nun ein kompletter Austausch der Steuerungselektronik erfolgen wird, schlägt das Projekt mit knapp 118.000 Euro weniger zu Buche.
Zugestimmt hat das Gremium außerdem einer überplanmäßigen Ausgabe für Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt VI“ in Höhe von 45.000 Euro.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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