Reisedokumente für Kinder (Personalausweis/Reisepass)

Ab dem 01. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. verlängert werden. Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Der Antrag auf ein Reisedokument für Kinder muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Bitte achten Sie darauf, dass verlorene Ausweisdokumente gemeldet werden müssen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes.


Unser Online Service:

Die Ausstellung eines Reisedokumentes kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum sowie Größe und Augenfarbe angeben. Zur Ausstellung des Passes ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus jedoch unter Umständen weiterhin erforderlich. In jedem Falle wird ein Lichtbild benötigt (siehe allgemeine Informationen auf dieser Seite).

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Zum Onlinedienst

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild,
  • außerdem werden Angaben zur Augenfarbe und der Größe des Kindes benötigt,
  • ebenso wird ab dem Alter von 10 Jahren die Unterschrift des Antragsstellers benötigt,
  • das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss,
  • wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise der Eltern und ggf. Sorgerechtserklärung mit Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtsbeschluss

Fristen und Gebühren


Gebühren:

Personalausweis:                                    22,80 €
Reisepass:                                                   37,50 €
Verlustanzeige:                                           8,00 €

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