Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich mit ausführlicher Begründung (mit objektiven Nachweisen) im Bürgerbüro eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient. Die Auskunftssperre läuft grundsätzlich nach zwei Jahren ab.
Eine Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft, Alters- oder Ehejubiläen, ...) kann ohne Begründung im Melderegister eingetragen werden.
Die Auskunfts-/Übermittlungssperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Einwohnerwesen eingestellt und ist gebührenfrei.
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Die Auskunfts- und Übermittlungssperre
kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche
Daten wie Name und Geburtsdatum und einen Grund angeben.
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Zum Onlinedienst Auskunftssperre
Zum Onlinedienst Übermittlungssperre
07581 207-185
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88348 Bad Saulgau
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