Über die Bauleitplanung können Städte und Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung weitgehend selbst bestimmen und steuern. Bauleitplanung ist ein zweistufiges Verfahren.
Im Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten für die Nutzung der bebauten und unbebauten Flächen. Damit dient der Flächennutzungsplan der Vorbereitung von künftigen baulichen oder anderen Nutzungen. Der Landschaftsplan stellt die erforderlichen landschaftsökologischen und gestalterischen Grundlagen für den Umweltbericht bereit. Enthalten sind u. a. der Bestand und die Bewertung der Schutzgüter für Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima, das Landschaftsbild sowie der landschaftspflegerische Maßnahmenplan.
Im Bebauungsplan werden dann speziellere Regelungen und Festsetzungen für einzelne Gebiete (z.B. bestimmte Baugebiete) getroffen. Dort sind dann auch die Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt.
Bestandteile des verbindlichen Flächennutzungsplanes
Karte
Begründung
Landschaftsplan
Umweltbericht
Leitbild
1. Änderung des Flächennutzungsplans
Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
Sachliche Teilfortschreibung "Interkommunale Gewerbegebiete"
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
2. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
3. Änderung des Flächennutzungsplans
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
Die aktuellen laufenden Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans finden Sie unter der Rubrik "Bauleitpläne und Satzungen in Aufstellung".
Flächennutzungsplan der Verwaltungsbemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen; 7. Änderung | Öffentliche Bekanntmachung Auslegung | |
Textteil 7. Änderung | Planteil 7. Änderung | |
Abwägungstabelle | ||
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Brandäcker"; Gemarkung Bierstetten | Öffentliche Bekanntmachung Auslegung | |
Textteil | Zeichnerischer Teil | |
Umweltbericht | ||
Abwägungstabelle | ||
1. Bebauungsplanänderung "Neumühle" | Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung | Lageplan |
Städtebauliche Studie Neumühle | ||
Gestaltungssatzung Kernstadt | Öffentliche Bekanntmachung Auslegung | Anlage 1 - Planteil |
Satzung | Anlage 2 - Kenntnisgabepflichtige Vorhaben | |
Anlage 3 - Formular Kenntnisgabeverfahren | ||
Bebauungsplan "Mooshaupten" | Öffentliche Bekanntmachung frühz. Beteiligung | |
Textteil gesamt | Planteil | |
Quartiershandbuch | ||
Freianlagenplan | Geotechnischer Bericht | |
Umweltanalyse | Erschließung und Neuverkehr | |
Untersuchung zur Vogelfauna | Schalltechnische Voruntersuchung | |
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
07581 207-315
07581 207-865
E-Mail
Montag
08:00 - 12:15 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:15 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:15 Uhr
Noch mehr Sprechzeiten bietet das städtische Bürgerbüro an.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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