Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Sigmaringen festgelegt. Die Steuer wird dann von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbescheides des Finanzamtes festgesetzt.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Grund- und Gewerbesteuer sind unter der Rubrik Dokumente und Anträge hinterlegt.
Buchstaben A - J:
Claudia Straub
Buchstaben K - Z:
Christin Zimmermann
07581 207-221
steuern+abgaben@bad-saulgau.de
07581 207-222
steuern+abgaben@bad-saulgau.de
Grundsteuerfälligkeiten: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01. Juli eines Kalenderjahres bezahlt werden.
Der Hebesatz beträgt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 566v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 342 v. H. der Steuermessbeträge.
Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid erhalten. Sollten Sie nun Fragen haben, bitten wir Sie, sich zunächst die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen durchzulesen.
Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, richten Sie Ihre Anfrage bitte vorzugsweise per E-Mail an die Stadtverwaltung
Aufgrund des hohen Anruf- und Kontaktaufkommens bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens länger als gewohnt dauert.
Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 566 v.H.
Für die Grundstücke (Grundsteuer B): 342 v.H.
Hier muss zunächst das zuständige Finanzamt (für Bad Saulgau ist das Finanzamt Sigmaringen zuständig) einen neuen Grundsteuermessbescheid erstellen und an die Stadt Bad Saulgau übermitteln. Erst dann kann die Stadt Bad Saulgau einen neuen Grundsteuerbescheid erstellen. Bis dahin sind Sie weiterhin Schuldner des Grundsteuerbetrages und müssen diesen fristgerecht begleichen. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden Ihnen zurückerstattet.
Das Finanzamt Sigmaringen ist über ELSTER, oder das Kontaktformular der Finanzämter erreichbar:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular
Aufgrund des hohen Anruf- und Kontaktaufkommens ist mit Verzögerung der Bearbeitung zu rechnen.
Hier müssen Sie sich ebenfalls an das zuständigen Finanzamt wenden. Die Eigentumsverhältnisse werden im Grundsteuermessbescheid festgelegt und können von der Stadt Bad Saulgau nicht geändert werden.
Die Einheitswerte, die bisher für die Grundsteuererhebung verwendet wurden, stammen aus den Jahren 1964 und 1935. Seitdem haben sich die Werte der Grundstücke sehr unterschiedlich entwickelt. Mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz erfolgt die Bewertung der Grundstücke nun basierend auf ihrer Lage, die im Bodenrichtwert pro Quadratmeter innerhalb der jeweiligen Bodenrichtwertzone abgebildet ist. Die Art der Bebauung spielt dabei keine Rolle mehr. Die Veränderungen in der Grundsteuerbelastung bei der Grundsteuer B resultieren aus dem Bodenwertmodell des neuen Gesetzes, das ausschließlich den Bodenrichtwert berücksichtigt und nicht die Bebauung des Grundstücks.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
Sollten Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, liegt uns vom Finanzamt noch kein Messbetragsbescheid für Ihr Objekt vor. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier
Bitte geben Sie in der Zeile „Kassenzeichen“ die Steuernummer vom Grundsteuerbescheid an.
Ja, Sie sind für das gesamte laufende Jahr Schuldner der Grundsteuer, obwohl Ihnen das Objekt nicht mehr gehört. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird an den Eigentumsverhältnissen zum 01.01. eines Jahres berechnet. Die Umschreibung des Grundsteuerobjekts findet auf den 01.01. des Folgejahres statt.
Bitte teilen Sie uns bitte die korrekte Anschrift mit, vorzugsweise per E-Mail an diese Mailadresse
So funktioniert die Ermittlung der Grundsteuer
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Flyer des Finanzamtes zur Grundsteuerreform
Hinweise zur Grundsteuerreform
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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