Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Sigmaringen festgelegt. Die Steuer wird dann von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbescheides des Finanzamtes festgesetzt.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grund-verordnung bei der Grund- und Gewerbesteuer sind unter der Rubrik Dokumente und Anträge hinterlegt.
Buchstaben A - L:
Claudia Straub
Buchstaben M - Z:
Jessica Linder
07581 207-222
steuern+abgaben@bad-saulgau.de
07581 207-221
steuern+abgaben@bad-saulgau.de
Grundsteuerfälligkeiten: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01. Juli eines Kalenderjahres bezahlt werden.
Der Hebesatz beträgt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 340 v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H. der Steuermessbeträge.