Grundsteuer

Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Sigmaringen festgelegt. Die Steuer wird dann von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbescheides des Finanzamtes festgesetzt.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Grund- und Gewerbesteuer sind unter der Rubrik Dokumente und Anträge hinterlegt. 

Buchstaben A - J:
Claudia Straub

Buchstaben K - Z:
Christin Zimmermann

Fälligkeit der Grundsteuer

Grundsteuerfälligkeiten: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01. Juli eines Kalenderjahres bezahlt werden.

Gebühren

Der Hebesatz beträgt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 566v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 342 v. H. der Steuermessbeträge.

Grundsteuer 2025

Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid erhalten. Sollten Sie nun Fragen haben, bitten wir Sie, sich zunächst die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen durchzulesen. 

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, richten Sie Ihre Anfrage bitte vorzugsweise per E-Mail an die Stadtverwaltung
Aufgrund des hohen Anruf- und Kontaktaufkommens bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens länger als gewohnt dauert.

Welcher Hebesatz gilt ab 2025?

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 566 v.H.
Für die Grundstücke (Grundsteuer B):  342 v.H.

Ich habe einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl ich das Objekt bereits verkauft habe. Was ist zu tun?

Hier muss zunächst das zuständige Finanzamt (für Bad Saulgau ist das Finanzamt Sigmaringen zuständig) einen neuen Grundsteuermessbescheid erstellen und an die Stadt Bad Saulgau übermitteln. Erst dann kann die Stadt Bad Saulgau einen neuen Grundsteuerbescheid erstellen. Bis dahin sind Sie weiterhin Schuldner des Grundsteuerbetrages und müssen diesen fristgerecht begleichen. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden Ihnen zurückerstattet.

Das Finanzamt Sigmaringen ist über ELSTER, oder das Kontaktformular der Finanzämter erreichbar:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular

Aufgrund des hohen Anruf- und Kontaktaufkommens ist mit Verzögerung der Bearbeitung zu rechnen.

Im Grundsteuerbescheid sind falsche Eigentümer aufgeführt. Was ist zu tun?

Hier müssen Sie sich ebenfalls an das zuständigen Finanzamt wenden. Die Eigentumsverhältnisse werden im Grundsteuermessbescheid festgelegt und können von der Stadt Bad Saulgau nicht geändert werden.

Warum ist der Grundsteuerbetrag höher als bisher?

Die Einheitswerte, die bisher für die Grundsteuererhebung verwendet wurden, stammen aus den Jahren 1964 und 1935. Seitdem haben sich die Werte der Grundstücke sehr unterschiedlich entwickelt. Mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz erfolgt die Bewertung der Grundstücke nun basierend auf ihrer Lage, die im Bodenrichtwert pro Quadratmeter innerhalb der jeweiligen Bodenrichtwertzone abgebildet ist. Die Art der Bebauung spielt dabei keine Rolle mehr. Die Veränderungen in der Grundsteuerbelastung bei der Grundsteuer B resultieren aus dem Bodenwertmodell des neuen Gesetzes, das ausschließlich den Bodenrichtwert berücksichtigt und nicht die Bebauung des Grundstücks.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu

Ich habe noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten. Wann bekomme ich diesen?

Sollten Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, liegt uns vom Finanzamt noch kein Messbetragsbescheid für Ihr Objekt vor. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Auf dem Grundsteuerbescheid ist eine falsche bzw. keine Bankverbindung aufgeführt. Wie erteile oder ändere ich das SEPA-Mandat zur Abbuchung der Grundsteuer?

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier

Bitte geben Sie in der Zeile „Kassenzeichen“ die Steuernummer vom Grundsteuerbescheid an.

Ich werde das Objekt verkaufen. Muss ich die Grundsteuer bezahlen?


Ja, Sie sind für das gesamte laufende Jahr Schuldner der Grundsteuer, obwohl Ihnen das Objekt nicht mehr gehört. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird an den Eigentumsverhältnissen zum 01.01. eines Jahres berechnet. Die Umschreibung des Grundsteuerobjekts findet auf den 01.01. des Folgejahres statt.

Meine Anschrift hat sich geändert. Wie gehe ich vor?

Bitte teilen Sie uns bitte die korrekte Anschrift mit, vorzugsweise per E-Mail an diese Mailadresse

So funktioniert die Ermittlung der Grundsteuer

So wird die Grundsteuer ermittelt
Logo der Stadt Bad Saulgau

Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon 07581 207 - 0
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