Am 14. März 2021 findet die Landtagswahl statt. In den Wahllokalen kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen besondere Infektionsschutzmaßnahmen im Wahllokal getroffen werden. Außerdem können die Briefwahlunterlagen und Wahlscheine grundsätzlich bis zum 12. März um 18.00 Uhr beantragt werden. Unter besonderen Voraussetzungen geht dies auch noch am 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, jeweils im Bürgerbüro, Oberamteistr. 11.
Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag in Baden-Württemberg statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie muss dafür gesorgt werden, dass das Wahlrecht ohne erhöhtes Infektionsrisiko ausgeübt werden kann. Die Landesregierung greift in § 10a der derzeit gültigen Corona-Verordnung (Corona-VO) Schutzmaßnahmen auf, die am Wahltag eingehalten werden müssen:
Damit die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet werden kann, gibt es einige räumliche Veränderungen bei den Wahllokalen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung benannte Wahllokal. Dieses kann unter Umständen von Ihrem gewohnten Wahllokal abweichen. Die allgemeinen Wahllokale (1 bis 20) stehen am Wahltag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Stadt Bad Saulgau bildet für die Landtagswahl 2021 folgenden Wahlbezirke:
Neben der Wahl im Wahllokal kann auch ganz einfach von zu Hause aus per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können hierzu grundsätzlich bis zum 12. März, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei Glaubhaftmachung, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind, können diese bis zum 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erneut ausgestellt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden. Im Bürgerbüro ist hierfür am 12. März bis 18.00 Uhr, am 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am 14. März von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr jemand erreichbar.
Wichtig: Stimmzettel, die nicht bis zum 14. März um 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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