Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2023

01.11.2023

Informationen zu Beratungen und gefassten Beschlüssen

Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2024 – 2033 und Beschlüsse zum Betriebsplan Stadtwald
Bei der Forsteinrichtung werden durch eine ausführliche Bestandsaufnahme zahlreiche Daten gewonnen, beispielsweise zur Entwicklung der Waldfläche. Anhand dieser Daten werden dann nicht nur die Waldnutzung (z.B. Hiebsätze) geplant. Auch die Schutz-, Erholungs- und Klimafunktion des Waldes spielt eine Rolle. Die Forsteinrichtung ist damit sozusagen die mittelfristige Strategieplanung für den Stadtwald. Besonderes Augenmerk wird im Stadtwald in den kommenden Jahren auf den Erhalt und den Ausbau der Erholungsfunktion im Distrikt Galgenholz (beim Trimm-Dich-Pfad), die Sicherstellung eines Nadelholzanteiles von 60% und insbesondere die Anpassung des Waldes an den Klimawandel gelegt.

Die Waldfläche ist seit der letzten Forsteinrichtung leicht von 643 auf knapp 649 Hektar gewachsen. Der Anteil von Nadel- und Laubhölzern beträgt 55% bzw. 45%. 49% entfallen auf die Fichte (zum Vergleich 1992: 75%), gefolgt von 18% Buche und 11% Bergahorn.
Insgesamt verfügt der Stadtwald über einen Holzvorrat von 220.000 Kubikmetern, was einer Verminderung gegenüber 2014 um fast 24.000 Kubikmetern entspricht. Ursächlich für die Abnahme sind sogenannte „zufällige Nutzungen“, also Holz, dass aufgrund Sturm- oder Käferschäden außerplanmäßig vermarktet werden musste.
Dies schlägt sich auch bei den Betriebszahlen nieder. Aufgrund der größeren Holzmenge konnten zwar in der Regel auch höhere Umsätze erzielt werden. Allerdings muss der außerplanmäßige Wegfall dieser Bäume kompensiert werden. Dementsprechend höher waren, sind und werden auch die Aufwendungen für die Jungbestandspflege und ganz besonders bei der Pflanzung neuer Bäume sein. Geplant bis 2033 ist ein jährlicher Einschlag von 68.000 Kubikmetern pro Jahr und ein Zuwachs von knapp 70.000 Kubikmetern pro Jahr. Insgesamt gilt aus betriebswirtschaftlicher Sicht absehbar auch für die kommenden Jahre, dass der Forstbetrieb stark vom Holzpreis bei Fichte abhängig ist. Preisschwankungen bleiben spürbar und können das Ergebnis stark beeinflussen. Bei soliden bis guten Holzpreisen kann der Betrieb aber weiterhin mit positiven Ergebnissen rechnen.


Erhöhung der Kita-Gebühren ab dem 1.1.2024

Eine der größten Ausgabenpositionen im städtischen Haushalt sind der Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Die Kindergartengebühren decken dabei nicht einmal die vom Land als Empfehlung vorgeschlagenen 20% der Kosten. Gleichzeitig sind die laufenden Kosten allein vom Jahr 2021 zu 2022 um 10,5% gestiegen. Dabei sind allerdings noch nicht einmal Ausgaben für investive Maßnahmen berücksichtigt. Und auch die übertarifliche Bezahlung der sogenannten Zweitkräfte sorgt für einen weiteren Anstieg auf der Ausgabenseite.
Dass Kita-Gebühren erhöht werden müssen, hat das Gremium bereits im Frühjahr beschlossen, damals allerdings die Entscheidung vertagt, in welcher Höhe. Die Verwaltung hat seitdem versucht, einen Vorschlag auszuarbeiten, der sozusagen einen Kompromiss zwischen der notwendigen Gebührenerhöhung und der Zielsetzung, Familien möglichst wenig zu belasten, darstellt. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt.
Für den Besuch einer Kita-Regelgruppe (mit bis zu 32 Betreuungsstunden pro Woche) beträgt die Gebühr für das erste Kind Ü3 demnach künftig 142 Euro und für eine Ganztagesbetreuung (47,5 Stunden) 315 Euro. Ein Krippenplatz mit 30-33 Stunden kostet für das erste Kind 399 Euro. Für ein zweites bzw. drittes Kind zahlen die Familien jeweils einen reduzierten Satz (z.B. 114 bzw. 78 Euro in der Regelgruppe).
Stadtsanierung: Antrag auf Städtebauförderung für ein neues Sanierungsgebiet Innenstadt VI
Für ein neues Sanierungsgebiet VI in der Bad Saulgauer Innenstadt stellt die Stadt einen Antrag auf Städtebauförderung. Zur Vorbereitung hatte die Verwaltung gemeinsam mit einem Fachbüro ein sog. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das Voraussetzung für die Antragstellung ist. Als Untersuchungsgebiet wurden dabei weite Teile der Altstadt definiert, grob abgegrenzt durch Kaiserstraße, Blauwstraße, Werder- und Schillerstraße.
Sollte die Stadt beim ersten Versuch mit dem beabsichtigten Sanierungsgebiet „Innenstadt VI“ in die Städtebauförderung aufgenommen werden, könnte bereits Ende 2024 ein Satzungsbeschluss erfolgen und anschließend die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen über einen Zeitraum von etwa acht bis zehn Jahren beginnen.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Stadtwerke
Zugestimmt hat der Gemeinderat auch dem Jahresabschluss 2022 für die Stadtwerke. Im vergangenen Jahr konnte der Eigenbetrieb den Umsatz um fast 2,5 Mio. Euro auf nun 24,5 Mio. Euro steigern. Vor allem in der Stromsparte (+2,13 Mio. Euro), aber auch beim Gas (+0,24 Mio. Euro) und im Bereich Dienstleistungen (+0,16 Mio. Euro) waren starke Zuwächse zu verzeichnen wohingegen der Umsatz bei der Wasserversorgung von 2,82 Mio. Euro auf 2,44 Mio. Euro gesunken ist.
Unter dem Strich bleibt dennoch ein rekordverdächtiger Jahresgewinn von 1,27 Mio. Euro.
Das Eigenkapital beträgt 2022 circa 20,2 Mio. Euro.

Gemeinderat in Kürze
• Auf der Tagesordnung stand außerdem der Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Grundstücke. Dieser weist einen Umsatz von knapp 0,8 Mio. Euro und einen Jahresverlust von 1,3 Mio. Euro aus. Aufgrund der Verlustabdeckung in Höhe von 1,5 Mio. Euro konnten knapp 0,2 Mio. Euro als Bilanzgewinn dem Eigenkapital zugeführt werden.
• Für den Verkauf von Gewerbegrundstücken hat der Gemeinderat den Quadratmeterpreis auf 90 Euro (voll erschlossen) festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Schaffung besonders vieler Arbeitsplätze) kann eine Reduzierung des Preises um bis zu 10 Euro erfolgen.
• Formal zugestimmt hat das Gremium der Auflösung der Energieagentur Sigmaringen, die künftig in die Energieagentur Ravensburg eingegliedert wird.
• Und ebenso formal beschlossen wurde die Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt ???, unter anderem ??? von der Fa. KNOLL Maschinenbau für die Sitzmöblierung (Enzis) im Hof des Schulverbundes.

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