Das beantragte Wasserschutzgebiet "Mannsgrab" ist in mehrere Zonen aufgeteilt, um den jeweiligen Grad der Gefährdung in Abhängigkeit von der Entfernung zum Grundwasserwerk berücksichtigen zu können. Für diese Zonen gelten Vorschriften, nach denen gewisse Einrichtungen und Handlungen verboten oder nur unter Einschränkungen erlaubt sind, um eine Gefahr für das Fördergut Wasser auszuschließen.
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