Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2024 waren dies - für das Netzgebiet der Kernstadt Bad Saulgaus - die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden hier gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31. Dezember 2027 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
Lieferantenrahmenvertrag
Zur Information:
Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung zu finden.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 28.11.2008 die Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode (2009 bis 2013) festgelegt.
Für die zweite Anreizregulierungsperiode (2014 bis 2018) liegt vom Ministerium die Erlösobergrenzenfestlegung mit Bescheid vom 17.06.2015 vor.
Danach gelten die in folgenden Preisblättern aufgeführten Entgelte:
Vermiedene Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
07581 506-191
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!