Ein neuer Fernwärmeanschluss, insbesondere im Altbau, benötigt immer eine individuelle Abstimmung zwischen Hauseigentümer, ggf. Installateur oder Planer, und dem Wärmeversorgungsunternehmen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um Ihre örtliche Situation, Ihren persönlichen Wärmebedarf, Ihre zeitlichen und finanziellen Vorstellungen zu klären und abzustimmen. Gern sind wir Ihnen schon im Vorfeld einer möglichen Wärme-Versorgungsentscheidung behilflich.
Allgemeine Bedingungen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 25.7.2013 I 2722.:
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MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
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