Sie bauen ein Haus und benötigen einen Stromhausanschluss für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau? Oder soll Ihr Anschluss im Zuge von Sanierungsarbeiten oder eines erhöhten Energiebedarfes geändert werden? Auf dieser Seite haben wir Ihnen hierfür Informationen und die entsprechenden Dokumente bereitgestellt und führen Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Alle Informationen finden Sie selbstverständlich auch in unserer
Bauherrenmappe
Gerne informieren wir Sie über die Anschlussmöglichkeiten in Ihrer Straße. Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
• Formular Anfrage Netzanschluss Stromversorgung
• Lageplan (Maßstab 1:500)
• Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses (für die Lage des Technik-bzw. Hausanschlussraumes)
Wenn Sie ein Haus bauen, Versorgungsanschlüsse für ein bestehendes Gebäude oder aber eine Anschlussänderung möchten, dann sind unsere Elektromeister die richtigen Ansprechpersonen für Sie. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich und klären vor Ort alle offenen Fragen (z.B. zur Leitungsführung). Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin vereinbaren.
Baukostenzuschuss | EUR/ kW brutto (19% UST) | EUR/ kW netto |
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Mittelspannungsnetz | 101,15 | 85,00 |
Umspannung zur Niederspannung | 98,77 | 83,00 |
Niederspannungsnetz | 47,60 | 40,00 |
Die Abrechnungsgrundlage sowie das BKZ-Preismodell der Stadtwerke Bad Saulgau basiert auf dem Positionspapier (BNetzA) zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung mit Stand 27.03.2009 und kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
• Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig in die Planung einbinden, so dass wir eine kostenoptimale Umsetzung für Sie
gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle in unserem Netzgebiet liegenden Netzanschluss-
sparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.
• Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten/Planer bzw. das von Ihnen
• gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.
Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers bzw. Grundstückseigentümer erforderlich ist.
Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.
Vorteile der Mehrsparten-Hauseinführung:
• Optionale Kellerwanddurchdringung: Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich.
Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht
unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Die Bauteile werden von den Stadtwerken zur
Verfügung gestellt. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur
Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein einfacher Bauablauf.
• Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig und der Hausanschlussraum kann besser genutzt
werden.
• Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
• Die Stadtwerke Bad Saulgau verwenden die Mehrsparten-Hauseinführungssysteme der Firma Hauff-Technik
GmbH & Co.KG.
Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen, planen wir Ihren Anschluss in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das dem Angebot beiliegenden Netzanschlusskosten zur Beauftragung für die Herstellung der Netzanschlussleitung und den Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden.
Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten
• die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist
• der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
• der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
• der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
• ein Futterrohr für eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut (bei unterkellerten Gebäuden) ist.
• der Mehrspartenfußbodengrundkörper gemäß den Herstellerangaben eingebaut (bei nicht unterkellerten
Gebäuden) ist.
Die Stadtwerke stellen den Hausanschluss nur her, wenn die Hauseinführung nach VP 601 zugelassen und entsprechend der Herstellervorgaben montiert ist, oder das Futterrohr entsprechend in der Wand eingelassen ist. Bei nicht fachgerechter Montage werden zusätzliche Kosten für die Erstellung einer neuen Hauseinführung (Pauschalen für Kernlochbohrung, Abdichtung, Arbeitszeit usw.) zusätzlich zu den Hausanschlusskosten berechnet.
Standard-Stromhausanschlüsse werden pauschal abgerechnet.
Die angegebenen Preise beziehen sich auf Hausanschlüsse bis 3 Wohneinheiten, bei Gebäuden größer als 3 Wohneinheiten erfolgt eine individuelle Kalkulation durch die Stadtwerke Bad Saulgau nach Material- und Zeitaufwand.
Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Laden Sie bitte die Formulare lokal per Download auf Ihren Rechner, und bearbeiten Sie diese dort lokal. Mit den gängigen Browsern können Sie die PDF-Dateien zwar online lesen, aber es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht korrekt angezeigt bzw. bearbeitet werden können.
Kernstadt | |
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Strom (Niederspannung, Mittelspannung) | SWBS |
Umland | |
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Strom (Niederspannung, Mittelspannung) | Netze BW GmbH |
Sie wohnen in einer unserer Umlandgemeinden? Hier geht es zu Ihrem zuständigen Netzbetreiber der Netze BW.
Weitere Informationen zu den Verteilnetzbetreibern finden Sie hier.
Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Saulgau verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen zu berücksichtigen.
• Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
• Ergänzende Bestimmungen Mittelspannung der Stadtwerke Bad Saulgau
• Niederspannungsverordnung (NAV) mit den ergänzenden Bestimmungen
• die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019 )
• die VDE-Anwendungsregeln
Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke sind die gültige DIN und VDE-Anwendungsregeln maßgeblich. Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden, in Zählerräumen. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.
Hinweise zur TAB 2019:
zu Kapitel 11: Auswahl von Schutzmaßnahmen:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 1805-1:202-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE/FNN eingesehen werden.
Netzservice
Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-117
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de
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Dienstag
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