Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Netznutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2477), in der zuletzt geänderten Fassung:
Hinweise zur TAB:
zu Kapitel 11: Auswahl von Schutzmaßnahmen:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 1805-1:202-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE/FNN eingesehen werden.
Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.
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