Für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen wird ein Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Abdeckung der anfallenden Kosten erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), in der auch Details zu Bemessung und Erhebung geregelt sind.
Vorjahr:
07581 506-117
Meister
07581 506-161
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!