Zur Abrechnung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte, die Grundlage der Verbrauchsabrechnung sind, garantiert werden können, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Zähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme auszutauschen oder nacheichen zu lassen.
Das betrifft auch die in Ihren Messstellen installierten Zähler. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.
Der Austausch des Zählers auf Veranlassung durch uns ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Kosten werden von uns getragen.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber sind wir verpflichtet, eine Vielzahl an Zählern in einem bestimmten Zeitraum auszuwechseln. Selbstverständlich werden wir oder unser dafür beauftragter Partner für einen Zählerwechsel mit Ihnen gemeinsam einen Termin vereinbaren.
Wichtig ist für unsere Beauftragten, dass diese Zugang zum Zähler erhalten. Der Zähler muss immer frei zugänglich sein. Es ist darauf zu achten, dass dieser nicht durch z.B. Regale oder Schränke verdeckt ist.
Während der Arbeiten ist sowohl die Strom- als auch die Gasversorgung kurzfristig unterbrochen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass alle empfindlichen elektronischen Geräte sowie Gasverbrauchsgeräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. von der Versorgungszufuhr getrennt sind. Dies gilt auch für „Stand-by“ betriebene Geräte, wie z.B. Fernseher, Computer, Telefonanlagen, Satelliten-Anlagen, Gas-Thermen und sonstige Steuerungsgeräte.
Die Dauer von Versorgungsunterbrechungen hängen von Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten ab. Unsere Beauftragten können in der Regel sicherstellen, dass Ihre Versorgung wegen eines Zählerwechsels nach ungefähr 30 bis 45 Minuten wieder gewährleistet ist.
Sofern es erforderlich ist, mit dem Zählerwechsel zusätzliche Aktivitäten (z. B. Umbau einer Messstelle) zu verbinden, kann der Zeitraum abweichen. In diesen Fällen stimmen sich unsere Beauftragen regelmäßig mit den Anschlussnutzern bzw. Anschlussnehmern ab.
Nach dem Wechsel der Messeinrichtung sollten Sie überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen wieder betriebsbereit sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadtwerke Bad Saulgau für ggf. entstehende Überspannungsschäden oder Störungen durch nicht entlüftete Gasleitungen keine Gewährleistung übernehmen können, da die Bedienung der Kundenanlage nicht zum Verantwortungsbereich der Stadtwerken Bad Saulgau gehört.
Stellen Sie fest, dass nach einem Zählerwechsel
- ein ungewöhnlich starker Gasgeruch wahrnehmbar ist?
- Ihre Gastherme nicht mehr funktioniert?
- nach einem Austausch des Wasserzählers es an der Verschraubung tropft?
- Elektrogeräte nicht mehr funktionieren?
- andere Störungen auftreten?
Nicht immer hängt dies unmittelbar mit dem Austausch eines Zählers zusammen. Sollte unser Beauftragter noch in der Nähe des Installationsortes sein, so sprechen Sie Ihn bitte darauf an oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich bitten wir Sie, wenden Sie sich im Notfall immer direkt an unsere Störungsnummer 0800/7712347.
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88348 Bad Saulgau
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