24 Stunden Lieferantenwechsel

21.05.2025

Der 24 Stunden Lieferantenwechsel - was ist zu beachten?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel kommt – das ändert sich für Sie ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die den Wechsel Ihres Stromlieferanten deutlich beschleunigt. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird dann bundesweit verbindlich umgesetzt. Diese Änderung basiert auf § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der EU-Richtlinie 2019/944

Das Wichtigste in Kürze
• Ein Ein-, Auszug oder Leerstand muss den Stadtwerken mindestens 14 Tage vorher gemeldet werden
• Eine rückwirkende Ummeldung ist nicht mehr möglich!
• Einzug: wird der Einzug zu spät gemeldet, könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Energiekosten verantwortlich bleiben, bis die Ummeldung abgewickelt ist.
• Auszug: wird der Auszug nicht fristgerecht gemeldet, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Auszug. Sie bleiben, bis die Ummeldung abgewickelt ist, für den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich, auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
• Den Zählerstand können Sie ganz unkompliziert nach der Schlüsselübergabe mitteilen.


Was ändert sich konkret?
• Ein schnellerer Wechsel ist möglich: Ein Wechsel des Stromlieferanten wird künftig werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt, sobald Sie einen neuen Anbieter beauftragen und die Abwicklung vorgenommen wurde.
• Keine Rückdatierung mehr: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Bisher war dies bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, die meist teurer ist.
• Marktlokations-Identifikationsnummer wird Pflicht: Für jede Lieferstelle ist die eindeutige, elflstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich, um den Wechsel korrekt und schnell durchzuführen. Diese finden Sie auf Ihrer Energierechnung.


Welche Auswirkungen hat das für Sie?
• Ihre bestehenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben unverändert. Der 24h-Wechsel betrifft ausschließlich die technische Abwicklung.
• Verspätete Mitteilungen über Umzüge oder Vertragsänderungen können künftig nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden.
• Änderungen an Ihrer Lieferstelle (z. B. Umzug, Eigentümerwechsel) müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.


Was sollten Sie also künftig beachten?
1. Planen Sie frühzeitig: Informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen – mindestens zwei Wochen im Voraus.
2. Halten Sie Ihre MaLo-ID bereit: Diese finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder erhalten sie auf Anfrage bei uns.
3. Vermeiden Sie Verzögerungen: Nur mit vollständigen und korrekten Angaben kann der Wechsel reibungslos innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
4. Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll, das Sie auf der Website der Stadtwerke herunterladen können (https://www.bad-saulgau.de/stadtwerke/meine-stadtwerke/kundenportal/ein-aus-umzug-melden/index.php)
5. Melden Sie uns den Zählerstand nach der Schlüsselübergabe.

Was ist das Ziel des 24h Lieferantenwechsels?
Er soll den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten weiter fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher gestalten.


Was hat es mit der neuen Regelung auf sich?

Für Stromkundinnen und -kunden soll es künftig möglich sein, werktags innerhalb von 24 Stunden den Stromanbieter zu wechseln. Bisher dauerte der technische Wechsel bis zu acht Werktage.

Weshalb wurde eine neue Regelung getroffen?

Die Bundesnetzagentur setzt eine EU-Richtlinie um, die den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern und den Anbieterwechsel für Verbraucher vereinfachen und beschleunigen soll.

Wie wirkt sich die Regelung auf Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Verträge aus?

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Stromverträge bleiben von der neuen Regelung unberührt. Hier stehen die Vertragsvereinbarungen klar vor der neuen Wechselregelung.

Gilt die 24 Stunden Regelung auch für Erdgas- und Wasserkunden?

Ja, da die Fristen werden vertragsübergreifend einheitlich gehalten.

Warum muss mein Wechseltermin in der Zukunft liegen?

An- oder Abmeldungen sind rückwirkend nicht mehr möglich. Wenn Ihr neuer Lieferant Sie heute beim aktuellen Anbieter abmeldet, kann er Sie frühestens am übernächsten Werktag wieder anmelden. Der gewünschte Wechseltermin sollte uns mit mindestens 14 Tagen Vorlauf mitgeteilt werden.

Was muss ich bei einem Umzug oder Wohnungswechsel beachten?

Umzüge werden nicht mehr rückwirkend bearbeitet. Ohne die vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Wohnungsnutzer angemeldet. Er muss die anfallenden Stromkosten bis zur wirksamen Abmeldung weiterhin tragen.

Welche Daten werden für eine umzugsbedingte Abmeldung benötigt?

Anzugeben sind das Auszugsdatum, die Marktlokations Identifikationsnummer der alten Wohnung sowie die Adresse der neuen Wohnung. Am Tag des Umzuges ist uns der Stand des Stromzählers unverzüglich mitzuteilen.

Warum muss ich die Marktlokations Identifikationsnummer angeben?

Jedem Stromanschluss ist eine MaLo-ID zugeordnet. Zu finden ist diese elfstellige Nummer auf den Stromrechnungen. Sie ist der zentrale Schlüssel für den schnellen, reibungslosen Anbieterwechsel.

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