Umzug

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Umzug rechtzeitig melden

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihren Einzug, Auszug oder Umzug. Nur so können wir Ihren Energieverbrauch korrekt zuordnen und eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherstellen. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, kann es passieren, dass Ihr bestehender Vertrag an der bisherigen Adresse weiterläuft und Ihnen weiterhin Kosten entstehen.

Gesetzliche Meldefristen beachten

Eine rückwirkende An- oder Abmeldung von Strom- und Energieverträgen ist gesetzlich nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssen daher vor dem tatsächlichen Umzugstermin bei uns gemeldet werden. Um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir, Ihren Umzug spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin mitzuteilen.

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?

Für die Bearbeitung Ihrer Umzugsmeldung benötigen wir einige grundlegende Informationen. Dazu zählen Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer, die bisherige und die neue Adresse, das Einzugs- und/oder Auszugsdatum sowie die Zählernummern und aktuellen Zählerstände inklusive Ablesedatum. Sofern vorhanden, kann auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Zusätzlich ist das Datum der Schlüsselübergabe für eine korrekte Abrechnung relevant.

Zählerstände korrekt übermitteln

Bitte lesen Sie die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe ab und übermitteln Sie uns diese zeitnah. Nur mit den tatsächlichen Zählerständen kann Ihr Verbrauch exakt abgerechnet werden. Fehlende Angaben können zu Schätzungen führen.

Vertragsstatus und Grundversorgung

Wird nach einem Umzug kein neuer Vertrag abgeschlossen oder der bestehende Vertrag nicht rechtzeitig angepasst, kann automatisch ein Lieferverhältnis mit dem örtlichen Grundversorger entstehen. In diesem Fall wird der Energieverbrauch weiterhin abgerechnet – auch dann, wenn Sie die Wohnung bereits verlassen haben. Gleiches gilt, wenn wir nicht über einen Ein-, Aus- oder Umzug informiert werden.

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Ihr Ansprechpartner

Team Vertrieb
Moosheimer Str. 28
88348 Bad Saulgau
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