Netzanschluss Strom

Stromhausanschluss
Stromhausanschluss

Sie bauen ein Haus und benötigen einen Stromhausanschluss für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau? Oder soll Ihr Anschluss im Zuge von Sanierungsarbeiten oder eines erhöhten Energiebedarfes geändert werden? Auf dieser Seite haben wir Ihnen hierfür Informationen und die entsprechenden Dokumente bereitgestellt und führen Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Alle Informationen finden Sie selbstverständlich auch in unserer

1. Anschlussmeldung und Angebotserstellung

Gerne informieren wir Sie über die Anschlussmöglichkeiten in Ihrer Straße. Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen, planen wir Ihren Anschluss in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

2. Auftragserteilung und Bauausführung

Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das dem Angebot beiliegenden Netzanschlusskosten zur Beauftragung für die Herstellung der Netzanschlussleitung und den Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden.

Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten

  • die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist
  • der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
  • der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
  • der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
  • ein Futterrohr für eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut (bei unterkellerten Gebäuden) ist.
  • der Mehrspartenfußbodengrundkörper gemäß den Herstellerangaben eingebaut (bei nicht unterkellerten Gebäuden) ist.

Nach den VDE-Vorschriften dürfen Wasserleitungen nicht zu Erdungszwecken benutzt werden. Auch Blitzschutzeinrichtungen dürfen nicht an Wasserleitungen angeschlossen werden.

Die Stadtwerke stellen den Hausanschluss nur her, wenn die Hauseinführung nach VP 601 zugelassen und entsprechend der Herstellervorgaben montiert ist, oder das Futterrohr entsprechend in der Wand eingelassen ist. Bei nicht fachgerechter Montage werden zusätzliche Kosten für die Erstellung einer neuen Hauseinführung (Pauschalen für Kernlochbohrung, Abdichtung, Arbeitszeit usw.) zusätzlich zu den Hausanschlusskosten berechnet.

3. Inbetriebsetzung und Zählereinbau

Nach Herstellung des Netzanschlusses Strom durch die Stadtwerke Bad Saulgau kann die Installation im Gebäude durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden.

Hierzu beantragen diese bei den Stadtwerken Bad Saulgau die Zählermontage bzw. die Inbetriebnahme der Anlage. Mit diesem Antrag bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.

Unsere eingetragenen Fachinstallationsunternehmen finden Sie in unserem Installateursverzeichnis.

4. Preise

  • Die Kosten für einen Stromhausanschluss setzen sich aus den Kosten für den Hausanschluss und den Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz zusammen.
  • Standard-Stromhausanschlüsse werden pauschal abgerechnet.
  • Die angegebenen Preise beziehen sich auf Hausanschlüsse bis 3 Wohneinheiten, bei Gebäuden größer als 3 Wohneinheiten erfolgt eine individuelle Kalkulation durch die Stadtwerke Bad Saulgau nach Material- und Zeitaufwand.
  • Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.

5. Formulare für Bauherren und Installateure

Bitte legen Sie für die Anmeldung der Wärmepumpe das Datenblatt bei!

Wichtiger Hinweis:

Laden Sie bitte die Formulare lokal per Download auf Ihren Rechner, und bearbeiten Sie diese dort lokal. Mit den gängigen Browsern können Sie die PDF-Dateien zwar online lesen, aber es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht korrekt angezeigt bzw. bearbeitet werden können. Nach dem Ausfüllen können Sie diese digital im nächsten Reiter hochladen.

6. Digitale Anfrage Netzanschluss stellen

Netzanfrage Strom / Inbetriebsetzung Strom einreichen

Hier können Sie einfach und unkompliziert Ihre Anfrage einreichen. Für die Anfrage Netzanschluss Strom halten Sie bitte bereit:

  • Ausgefüllte Anfrage Netzanschluss Strom
  • Lageplan 1:500
  • Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses ( für die Lage des Technik- bzw. Hausanschlussraumes)
  • Sie Sind Installateur? Auch Sie können einfach und unkompliziert hier Ihre Inbetriebsetzungsanfrage einreichen, ebenso die Anmeldung für Wärmepumpen. Halten Sie bitte bereit:

Für Inbetriebsetzung:

  • Ausgefüllte Anfrage Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
  • Installateursausweis, sollten Sie nicht bei uns im Versorgungsgebiet ansässig sein.

Für Wärmepumpen: 

  • Ausgefüllte Anmeldung Wärmepumpe
  • Datenblatt Wärmepumpe

7. Netzzuständigkeit / Zugang zum Netzbetreiberportal in Bad Saulgau

Kernstadt
Strom (Niederspannung, Mittelspannung)Stadtwerke Bad Saulgau
Umland
Strom (Niederspannung, Mittelspannung)Netze BW GmbH

Sie wohnen in einer unserer Umlandgemeinden? Hier geht es zu Ihrem zuständigen Netzbetreiber der Netze BW:

Weitere Informationen zu den Verteilnetzbetreibern finden Sie hier:

8. Technische Mindestanforderungen, Verordnungen und Ergänzende Bestimmungen

Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Saulgau verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen zu berücksichtigen.

Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke sind die gültige DIN und VDE-Anwendungsregeln maßgeblich. Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden, in Zählerräumen. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.

Hinweise zur TAB 2019:

zu Kapitel 11: Auswahl von Schutzmaßnahmen:

Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 1805-1:202-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE/FNN eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartner

Claudia Binder
Sekretariat
Technik
Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau

Fragen? Wir helfen gerne weiter