
Netzzugang Strom und Hausanschluss
Grund- und Ersatzversorgung - Strom

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2024 waren dies - für das Netzgebiet der Kernstadt Bad Saulgaus - die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden hier gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31. Dezember 2027 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
Verträge
Lieferantenrahmenvertrag
- 1-lieferantenrahmenvertrag-stadtwerke-bad-saulgau-2022.pdf713,78 KB
- anlage-a-edi-vereinbarung-stadtwerke-bad-saulgau-2022.pdf1,13 MB
- anlage-b-muster-sperrauftrag-stadtwerke-bad-saulgau-2022.pdf437,84 KB
- anlage-c-zuordnungsvereinbarung-stadtwerke-bad-saulgau-2022.pdf1,67 MB
- anlage-d-kontaktdatenblatt-strom-ab-01-04-2018-stadtwerke-bad-saulgau.pdf78,68 KB
Zur Information:
Netznutzungsentgelte
Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung zu finden.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 28.11.2008 die Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode (2009 bis 2013) festgelegt.
Für die zweite Anreizregulierungsperiode (2014 bis 2018) liegt vom Ministerium die Erlösobergrenzenfestlegung mit Bescheid vom 17.06.2015 vor.
Danach gelten die in folgenden Preisblättern aufgeführten Entgelte:
Vermiedene Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Hausanschluss

Sie bauen ein Haus und benötigen einen Stromhausanschluss für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau? Oder soll Ihr Anschluss im Zuge von Sanierungsarbeiten oder eines erhöhten Energiebedarfes geändert werden? Auf dieser Seite haben wir Ihnen hierfür Informationen und die entsprechenden Dokumente bereitgestellt und führen Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Alle Informationen finden Sie selbstverständlich auch in unserer Bauherrenmappe.
1. Anschlussmeldung und Angebotserstellung
Gerne informieren wir Sie über die Anschlussmöglichkeiten in Ihrer Straße. Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Formular Anfrage Netzanschluss Stromversorgung
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses (für die Lage des Technik-bzw. Hausanschlussraumes)
1.1. Persönliche Beratung vor Ort
Wenn Sie ein Haus bauen, Versorgungsanschlüsse für ein bestehendes Gebäude oder aber eine Anschlussänderung möchten, dann sind unsere Elektromeister die richtigen Ansprechpersonen für Sie. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich und klären vor Ort alle offenen Fragen (z.B. zur Leitungsführung). Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin vereinbaren.
1.2. Provisorischer Netzanschluss
1.3. Baukostenzuschuss
Ein Baukostenzuschuss an den Kunden berechnen wir ab 30 kW angemeldeter Leistung.
| Baukostenzuschuss | EUR/ kW brutto (19% UST) | EUR/ kW netto |
|---|---|---|
| Mittelspannungsnetz | 101,15 | 85,00 |
| Umspannung zur Niederspannung | 98,77 | 83,00 |
| Niederspannungsnetz | 47,60 | 40,00 |
Die Abrechnungsgrundlage sowie das BKZ-Preismodell der Stadtwerke Bad Saulgau basiert auf dem Positionspapier (BNetzA) zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung mit Stand 27.03.2009 und kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
1.4. Wichtige Hinweise zum Netzanschlussprozess Strom
Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig in die Planung einbinden, so dass wir eine kostenoptimale Umsetzung für Sie gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle in unserem Netzgebiet liegenden Netzanschlusssparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten/Planer bzw. das von Ihnen gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.
Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers bzw. Grundstückseigentümer erforderlich ist.
1.5. Mehrsparten-Hauseinführung (MSH)
Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.
Vorteile der Mehrsparten-Hauseinführung:
- Optionale Kellerwanddurchdringung: Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich. Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Die Bauteile werden von den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein einfacher Bauablauf.
- Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig und der Hausanschlussraum kann besser genutzt werden.
- Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
- Die Stadtwerke Bad Saulgau verwenden die Mehrsparten-Hauseinführungssysteme der Firma Hauff-Technik GmbH & Co.KG.
Neubau mit Keller

Neubau ohne Keller

Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen, planen wir Ihren Anschluss in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
2. Auftragserteilung und Bauausführung
Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das dem Angebot beiliegenden Netzanschlusskosten zur Beauftragung für die Herstellung der Netzanschlussleitung und den Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden. Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten
- die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist
- der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
- der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
- der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
- ein Futterrohr für eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut (bei unterkellerten Gebäuden) ist.
- der Mehrspartenfußbodengrundkörper gemäß den Herstellerangaben eingebaut (bei nicht unterkellerten Gebäuden) ist.
Nach den VDE-Vorschriften dürfen Wasserleitungen nicht zu Erdungszwecken benutzt werden. Auch Blitzschutzeinrichtungen dürfen nicht an Wasserleitungen angeschlossen werden.
Die Stadtwerke stellen den Hausanschluss nur her, wenn die Hauseinführung nach VP 601 zugelassen und entsprechend der Herstellervorgaben montiert ist, oder das Futterrohr entsprechend in der Wand eingelassen ist. Bei nicht fachgerechter Montage werden zusätzliche Kosten für die Erstellung einer neuen Hauseinführung (Pauschalen für Kernlochbohrung, Abdichtung, Arbeitszeit usw.) zusätzlich zu den Hausanschlusskosten berechnet.
3. Inbetriebsetzung und Zählereinbau
Nach Herstellung des Netzanschlusses Strom durch die Stadtwerke Bad Saulgau kann die Installation im Gebäude durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden.
Hierzu beantragen diese bei den Stadtwerken Bad Saulgau die Zählermontage bzw. die Inbetriebnahme der Anlage. Mit diesem Antrag bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.
Unsere eingetragenen Fachinstallationsunternehmen finden Sie in unserem Installateursverzeichnis.
4. Preise
Die Kosten für einen Stromhausanschluss setzen sich aus den Kosten für den Hausanschluss und den Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz zusammen.
Standard-Stromhausanschlüsse werden pauschal abgerechnet. Die angegebenen Preise beziehen sich auf Hausanschlüsse bis 3 Wohneinheiten, bei Gebäuden größer als 3 Wohneinheiten erfolgt eine individuelle Kalkulation durch die Stadtwerke Bad Saulgau nach Material- und Zeitaufwand.
Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.
5. Formulare für Bauherren und Installateure
Bitte legen Sie für die Anmeldung der Wärmepumpe das Datenblatt bei! Bitte legen Sie auch die Nachweise für die Einhaltung des §14 ENGW der jeweiligen Module bei!
Wichtiger Hinweis:
Laden Sie bitte die Formulare lokal per Download auf Ihren Rechner, und bearbeiten Sie diese dort lokal. Mit den gängigen Browsern können Sie die PDF-Dateien zwar online lesen, aber es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht korrekt angezeigt bzw. bearbeitet werden können. Nach dem Ausfüllen können Sie diese digital im nächsten Reiter hochladen.
6. Digitale Anfrage Netzanschluss stellen
Netzanfrage Strom / Inbetriebsetzung Strom einreichen
Hier können Sie einfach und unkompliziert Ihre Anfrage einreichen. Für die Anfrage Netzanschluss Strom halten Sie bitte bereit:
- Ausgefüllte Anfrage Netzanschluss Strom
- Lageplan 1:500
- Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses ( für die Lage des Technik- bzw. Hausanschlussraumes)
Sie Sind Installateur?
Auch Sie können einfach und unkompliziert hier Ihre Inbetriebsetzungsanfrage einreichen, ebenso die Anmeldung für Wärmepumpen. Halten Sie bitte bereit:
Für Inbetriebsetzung:
- Ausgefüllte Anfrage Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
- Installateursausweis, sollten Sie nicht bei uns im Versorgungsgebiet ansässig sein.
Für Wärmepumpen:
- Ausgefüllte Anmeldung Wärmepumpe
- Datenblatt Wärmepumpe
7. Netzzuständigkeit / Zugang zum Netzbetreiberportal
Zuständige Netzbetreiber Strom (Niederspannung, Mittelspannung) in Bad Saulgau :
Kernstadt
Stadtwerke Bad Saulgau
Umland
Weitere Informationen zu den Verteilnetzbetreibern finden Sie hier:
8. Technische Mindestanforderungen, Verordnungen und Ergänzende Bestimmungen
Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Saulgau verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen zu berücksichtigen.
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
- Ergänzende Bestimmungen Mittelspannung der Stadtwerke Bad Saulgau
- Niederspannungsverordnung (NAV) mit den ergänzenden Bestimmungen
- die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019 )
- die VDE-Anwendungsregeln
Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke sind die gültige DIN und VDE-Anwendungsregeln maßgeblich. Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden, in Zählerräumen. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.
Hinweise zur TAB 2019:
zu Kapitel 11: Auswahl von Schutzmaßnahmen:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 1805-1:202-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE/FNN eingesehen werden.
Ihre Ansprechpartner
88348 Bad Saulgau