Hinweise für Verbraucher
Hinweis zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Allgemeine Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie Angebote von Energiedienstleistungen können auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz abgerufen werden: http://www.bfee-online.de/bfee/
Sie können auch selbst einen Stromverbrauchs-Check durchführen: Klicken Sie hier.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gemeinsam mit anderen Partnern das Stromsparprojekt "www.die-stromsparinitiative.de" initiiert. Hier finden Sie Energiespartips, Stromvergleiche für Haushalte, Förder-Informationen und weitergehende Informationen zur effizienten Energienutzung.
Musterformular Widerruf
Als Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen neu abgeschlossenen Energieliefervertrag (Strom, Gas, Wärme) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtwerke Bad Saulgau
Moosheimer Str. 28
88348 Bad Saulgau
07581/506-100
07581/506-236
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden und an uns übermitteln.
Streitbeilegungsverfahren
1. Strom und Gas
Schlichtungsstelle ENERGIE und Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Bad Saulgau
Moosheimer Str. 28
88348 Bad Saulgau
07581/506-100
07581/506-236
vrtrbstdtwrk-bd-slgd
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030 / 27 57 240 – 0
030 / 27 57 240 – 69
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
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Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post,
Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
2. Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist in Bad Saulgau öffentlich-rechtlich geregelt. Es gilt die unter anderem in der Ortsrechtssammlung unter www.bad-saulgau.de veröffentlichte Wasserversorgungssatzung, die keine Schlichtungsverfahren zur Streitbeilegung vorsieht.
3. Fernwärme, Nahwärme, Contracting sowie Hallenbad und Parkhäuser
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Stadtwerke Bad Saulgau nehmen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihrem
- Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Fern- oder Nahwärme
- Vertragsverhältnis Contracting sowie
- Nutzungsverhältnis Hallenbad
- Nutzungsverhältnis Parkhaus
teil.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Bad Saulgau
Moosheimer Str. 28
88348 Bad Saulgau
07581/506-100
07581/506-236
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Zahlungsverzug
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Rechnungen und Abschlagszahlungen fristgerecht bezahlt werden. Sollte es allerdings - aus welchen Gründen auch immer - zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, gilt es eine gemeinsame Lösung zu finden. Anstatt eine Sperrung Ihres Zählers zu riskieren, ist es besser rechtzeitig eine Raten- oder Abwendungsvereinbarung zu treffen. Kommen Sie dazu direkt auf das Personal im Kundenzentrum zu.
