Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2021 waren dies - für das Netzgebiet der Kernstadt Bad Saulgaus - die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden hier gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31. Dezember 2024 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
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