Netzanschluss Trinkwasser

Wasserhausanschluss


Sie bauen ein Haus oder benötigen einen Wasserhausanschluss für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau? Oder soll Ihr Anschluss im Zuge von Sanierungsarbeiten umverlegt oder erneuert werden? Auf dieser Seite haben wir Ihnen hierfür Informationen und die entsprechenden Dokumente bereitgestellt und führen Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Alle Informationen finden Sie selbstverständlich auch in unserer

Bauherrenmappe

 

1.) Anschlussanmeldung und Angebotserstellung

Gerne informieren wir Sie über die Anschlussmöglichkeiten in Ihrer Straße. Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Formular Anfrage Netzanschluss Wasserversorgung
• Lageplan (Maßstab 1:500)
• Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses (für die Lage des Technik-bzw. Hausanschlussraumes)


1.1.) Persönliche Beratung vor Ort

Wenn Sie ein Haus bauen und neue Versorgungsanschlüsse benötigen oder für ein bestehendes Gebäude eine Anschlussänderung möchten, dann sind unsere Rohrnetzmeister die richtigen Ansprechpartner für Sie. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich und klären vor Ort alle offenen Fragen (z.B. zur Leitungsführung). Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin vereinbaren.

1.2.) Provisorischer Netzanschluss

In der Regel wird ein provisorischer Wasserhausanschluss (z.B. für Ihre Baustelle) über bestehende Leitungen realisiert. Der Bauwasseranschluss wird vom Bauherren bzw. vom Bauunternehmen angemeldet.

Unser Tipp: Klären Sie vor der Beantragung des provisorischen Versorgungsanschlusses ab, wer die Kosten für die Baustellenversorgung trägt (z.B. der Bauherr, der Bauträger, der Architekt oder das Planungsbüro).

1.3.) Wichtige Hinweise zum Netzanschlussprozess Wasser

•   Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig in die Planung einbinden, so dass wir eine kostenoptimale Umsetzung für Sie
     gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle in unserem Netzgebiet liegenden Netzanschluss-
     sparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.
•   Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten/Planer bzw. das von Ihnen
     gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.
•   Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür
    die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers bzw. Grundstückseigentümer erforderlich ist.

1.4.) Mehrsparten-Hauseinführung (MSHE)

Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSHE) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.

Vorteile der Mehrsparten-Hauseinführung:
•     Optionale Kellerwanddurchdringung: Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich.
       Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht
       unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Die Bauteile werden von den Stadtwerken zur
       Verfügung gestellt. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur
       Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein einfacher Bauablauf.
•     Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig, und der Hausanschlussraum kann besser genutzt
       werden.
•     Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
•     Die Stadtwerke Bad Saulgau verwenden die Mehrsparten-Hauseinführungssysteme der Firma Hauff-Technik
      GmbH & Co.KG.

Neubau mit Keller

Neubau mit Keller

Neubau ohne Keller

Neubau ohne Keller
 

Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen planen wir Ihren Anschluss in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.


2.) Auftragserteilung und Bauausführung

Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns die dem Angebot beiliegende Kalkulation Netzanschlusskosten unterschrieben zurücksenden.
Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten
•     die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist,
•     der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
•     der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
•     der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist,
•     bei unterkellerten Gebäuden ein Futterrohr für eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut ist,
•     bei nicht unterkellerten Gebäuden der Mehrspartenfußbodengrundkörper gemäß den Herstellerangaben eingebaut ist.


Nach den VDE-Vorschriften dürfen Wasserleitungen nicht zu Erdungszwecken benutzt werden. Auch Blitzschutzeinrichtungen dürfen nicht an Wasserleitungen angeschlossen werden.


Die Stadtwerke stellen den Hausanschluss nur her, wenn die Hauseinführung nach VP 601 zugelassen und entsprechend der Herstellervorgaben montiert ist oder das Futterrohr entsprechend in der Wand eingelassen ist. Bei nicht fachgerechter Montage werden zusätzliche Kosten für die Erstellung einer neuen Hauseinführung (Pauschalen für Kernlochbohrung, Abdichtung, Arbeitszeit, usw.) zusätzlich zu den Hausanschlusskosten berechnet.

3.) Inbetriebsetzung und Zählereinbau

Nach Herstellung der Netzanschlüsse durch die Stadtwerke Bad Saulgau kann die Installation im Gebäude durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden.
Hierzu beantragen diese bei den Stadtwerken Bad Saulgau die Zählermontage bzw. die Inbetriebnahme der Anlage. Mit diesem Antrag bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.
Unsere eingetragenen Fachinstallationsunternehmen finden sie in unserem Installateursverzeichnis.

4.) Preise

Die Kosten für einen Wasserhausanschluss bestehen aus den Kosten für den Rohrleitungsbau und den Tiefbau des Trinkwasserhausanschlusses. Ein Baukostenzuschuss wird im Trinkwassernetz nicht erhoben.

Die Abrechnung von Trinkwasserhausanschlüssen erfolgt nach Pauschalsätzen der Stadtwerke Bad Saulgau. Die angegebenen Preise beziehen sich auf bis zu 3 Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten erfolgt eine individuelle Kalkulation durch die Stadtwerke Bad Saulgau nach Material- und Zeitaufwand.
Bei Vorstreckungen in Baugebieten werden diese separat vorab abgerechnet. In diesem Fall zählt die Hausanschlusslänge vom Ende der Vorstreckung.


5.) Anmeldeformulare für Bauherren und Installateure





 
 
Wichtiger Hinweis:

Laden Sie bitte die Formulare lokal per Download auf Ihren Rechner und bearbeiten diese dort lokal. Mit den gängigen Browsern können Sie die PDF-Dateien zwar online lesen, aber es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht korrekt angezeigt bzw. bearbeitet werden können.

6.) Technische Mindestanforderungen, Verordnungen und Ergänzende Bestimmungen

Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Saulgau verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen zu berücksichtigen.
•   AVBWasserV
•   Landesbauordnung Baden-Württemberg
•   Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (DVGW-TRWI)
•   Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Bad Saulgau


Ihre Ansprechpartner


Gindele, Carmen

Netzservice

Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-117
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de

Adams, Iris

Netzservice

Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-194
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de

 

MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

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