Standrohre mit Systemtrennern

Wasser Marsch!

 
 

Ob bei Baustellen oder für Veranstaltungen  werden häufig größerer Mengen Trinkwasser benötigt - oft an Stellen, an denen eine Wasserentnahme nicht ohne weiteres möglich ist. In solchen Fällen dienen mobile Standrohre zur Wasserversorgung, die an einen Hydranten oder öffentliche Entnahmestellen angeschlossen werden können. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau dürfen nur Standrohre und Entnahmearmaturen mit Systemtrennern genutzt werden. Bei Bedarf verleihen wir das entsprechende Equipment an geschultes Fachpersonal.

Wasser
 

1.) Preise


Leistungsumfang Preis (netto)
Kaution pro Standrohr (vorab fällig) 200,00 € (Barzahlung)
Grundgebühr pro Standrohr: 25,00 € monatlich (pro angefangenen Monat)
Servicepauschale: 75,00 €
Verbrauchsgebühr: 2,15 € pro m³
Abwassergebühr: 1,90 € pro m³
Montage und Demontage (für Privatpersonen) nach tatsächlichem Aufwand

Eine Ausgabe an Privatpersonen erfolgt nur, wenn die Montage  und Demontage des Standrohrs durch unser Personal erfolgt. Die Kosten hierfür werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und sind durch den Standrohrausleiher zu tragen. 


Zahlungsweise für den Verbrauch

Überweisung, Sie erhalten eine detaillierte Rechnung. Die Rückgabe der Kaution erfolgt mit der Rechnungsstellung und wird nach der Desinfektion, Reinigung und  Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Standrohrs  nach den gültigen technischen Regelwerken einbehalten oder mit den Verbrauchskosten und der Servicegebühr verrechnet und den Restbetrag zurückbezahlt.

Für die oben genannten Leistungen ist die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Höhe zu bezahlen.



2.) Bedienung und Ablesung


  1. Schützen Sie das Standrohr sowie Verbindungsschläuche gegenüber Stößen, Schlägen, Zugspannungen und Frost.
  2. Nehmen Sie bitte den Hydrantenschlüssel während der Benutzungszeit vom Hydranten ab, um unbefugte Wasserentnahmen, Sabotage oder Vandalismus zu verhindern.
  3. Nutzen Sie nur das Griffstück für das Aufdrehen des Hydranten - dabei Hydrant langsam öffnen, indem Sie ihn vorsichtig bis zum Anschlag öffnen, danach wieder eine halbe Umdrehung zurückdrehen. Gartenstandrohre müssen komplett geöffnet werden.
  4. Die Entnahme darf nur über die am Standrohr angebrachten Entnahmestelle erfolgen (z.B. C-Kupplung)
  5. Nach der Wasserentnahme ist der Hydrant wieder vollständig zu schließen.

3.) Abwassergebühr


Die Abwassergebühr wird grundsätzlich von den Stadtwerken Bad Saulgau erhoben. Für eine Befreiung und eine Rückerstattung der Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb Abwasser

Abwassergebühr für Poolbefüllungen


Die Befüllung von privaten Schwimmbädern und Pools muss durch den hauseigenen Frischwasseranschluss und damit über den Wasserzähler des Hausanschlusses erfolgen. Der Frischwasserbezug zur Befüllung darf somit nicht über den Gartenwasserzähler laufen, denn diese ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen und i.d.R. von Abwassergebühren befreit.


Entleerung von Schwimmbädern / Pools


Das Landratsamt als untere Wasserbehörde weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich bei abgebadetem "Badewasser" auch in Schwimmbädern/Pools um Abwasser handelt, dass nicht in die Natur oder den heimischen Garten abgelassen werden darf. Nach dem Wasserhaushaltsgesetzt ist Wasser, das durch die häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist, Abwasser. In der Regel erfolgt hier eine Zugabe ins Badewasser durch chemische Behandlung (z.B. Chlor) oder Verunreinigung durch Sonnenmilch oder anderen Fremdstoffen. Insoweit ist es nach den rechtlichen Vorgaben als Abwasser über den  hauseigenen Kanalanschluss (Anschluss an die öffentliche Kanalisation) zu entsorgen. Auf eine gebührenpflichtiges Erlaubnisverfahren für jeden Einzelfall wird aufgrund der Verhältnismäßigkeit und des Verwaltungsaufwandes verzichtet, sofern es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.

Aufgrund dieser rechtlichen Einschätzung des Landratsamtes ist eine bisher eingeräumte Absetzung bei der Festlegung der Abwassergebühren nicht mehr möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.



MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

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