Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Netznutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2477), in der zuletzt geänderten Fassung:
Anschlüsse von Eigenerzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen (Häuser) werden nach Aufwand abgerechnet.
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