Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Auskunft über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Stadtwerke Bad Saulgau

 
 

Allgemeine Informationen

Das zum 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die Stadtwerke Bad Saulgau übernehmen gemäß § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., sofern nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Weitere Informationen über die neuen Regelungen und häufig gestellte Fragen zum Thema Digitalisierung des Messwesens werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dargestellt.

 
 

MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

Störungsnumer
 
 

FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.