Die Entgelte für den Zugang zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Entgelte für die Messung und Abrechnung zu finden.
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hat daher die Erlösobergrenzen mit Bescheid vom 09.12.2008 für die erste Regulierungsperiode festgesetzt.
Für die zweite Anreizregulierungsperiode (2013 bis 2017) liegt vom Ministerium die Erlösobergrenzenfestlegung mit Bescheid vom 10.07.2014 vor.
Danach gelten die in folgenden Preisblättern aufgeführten Entgelte:
07581 506-191
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!