Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2018 waren dies für das Netzgebiet Bad Saulgau (Kernstadt sowie Teilorte Bierstetten, Bogenweiler, Bondorf, Braunenweiler, Fulgenstadt, Renhardsweiler, Sießen Steinbronnen) die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31. Dezember 2021 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
07581 506-191