Aufgrund einer Gesetzesänderung können im Moment keine neuen Anträge gestellt werden. Sobald wir die Neuerungen bearbeitet haben, können Sie die THG-Quote wieder beantragen.
Häufig gestellte Fragen:
In dem Fall, dass Sie die Quote selbst nicht verkaufen bzw. vermarkten lassen, behält sich der Staat vor all diese Quoten selbst zu vermarkten. Nur durch Ihr Handeln haben Sie selbst die Hoheit darüber, was mit den Erlösen aus Ihren Fahrzeugquoten passiert.
Theoretisch ja. Es ist jedoch nicht zu empfehlen, da Sie ein zu geringes Volumen vermarkten und daher keinen Abnehmer finden werden.
Das Umweltbundesamt benötigt bis zu drei Monate, um die Zulassungsbescheinigungen zu validieren und damit die THG-Quoten zuzuteilen.
Wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs als Halter eingetragen sind, dann dürfen Sie die Prämie beantragen. Falls Ihre Leasinggesellschaft der eingetragene Halter des Fahrzeugs ist, ist leider nur diese antragsberechtigt.
Wenn der Vorbesitzer die Quote für dieses Jahr noch nicht beantragt hatte, erhalten Sie die THG-Quote für dieses Jahr. Ansonsten ist Ihr Fahrzeug erst im kommenden Kalenderjahr wieder THG-Quoten berechtigt.
Leider nein, die THG-Quote ist aktuell ein rein deutsches Instrument zur Elektromobilitätsförderung.
Ja, die THG-Quote muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Gegen Ende des Jahres fragen wir Sie, ob wir Ihre Quote erneut beantragen sollen. Gleichzeitig müssen Sie uns bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind.
Nein, Sie können bei uns auch als Nichtkunde die Quote beantragen. Jedoch profitieren Kunden der Stadtwerke Bad Saulgau von einer höheren Prämie.
Ja. Sie können die THG-Quote für mehrere Fahrzeuge beantragen.
Ihre Daten sind sicher. Die Übertragung und Verarbeitung erfolgt verschlüsselt nach höchsten Standards in Deutschland. Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung Ihres Antrages verwendet. Wir nutzen Ihre Angaben und Unterlagen nur dazu, Ihre THG-Quoten beim Umweltbundesministerium geltend zu machen, diese weiter zu vermarkten und die Prämie an Sie zu vergüten.
Wir setzen hohe Ansprüche an den Datenschutz und sind DSGVO-konform. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Stadtwerke Bad Saulgau arbeiten für den THG-Quotenhandel mit dem Dienstleister NYNEX. Unser Kooperationspartner eAutoCash ist ein Produkt der NYNEX satellite OHG.
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