Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens hat der Antragsteller alle zur Genehmigung erforderlichen Planunterlagen einzureichen. Dies sind mindestens:
1. Lageplan (M. 1:500), mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasserleitungen, der Gewässer, der vor dem Grundstück liegenden öffentl. Kanalisation und oder Gewässer und der evtl. vorhandenen Klärgruben, Reinigungs- und Kontrollschächte mit Höhen-, Material- und Dimensionsangaben.
2. Grundrisse (M. 1: 100) der vorhandenen bzw. geplanten Entwässerungsanlagen in den einzelnen Gebäuden mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile unter Angabe der Höhen, Materialien, Dimensionen, Absperrschieber, Rückstauverschlüsse und evtl. erforderlicher Hebeanlagen.
3. Systemschnitte (M. 1:100) der zu entwässernden Gebäudeteile in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen, der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage, der Rückstauebene und der öffentlichen Kanalisation (bzw. Gewässer) bezogen auf Normalnull (NN)).
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