Landtagswahl 2021 - Corona-Bedingungen und Beantragung der Briefwahl

Am 14. März 2021 findet die Landtagswahl statt. In den Wahllokalen kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen besondere Infektionsschutzmaßnahmen im Wahllokal getroffen werden. Außerdem können die Briefwahlunterlagen und Wahlscheine grundsätzlich bis zum 12. März um 18.00 Uhr beantragt werden. Unter besonderen Voraussetzungen geht dies auch noch am 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, jeweils im Bürgerbüro, Oberamteistr. 11.

Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag in Baden-Württemberg statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie muss dafür gesorgt werden, dass das Wahlrecht ohne erhöhtes Infektionsrisiko ausgeübt werden kann. Die Landesregierung greift in § 10a der derzeit gültigen Corona-Verordnung (Corona-VO) Schutzmaßnahmen auf, die am Wahltag eingehalten werden müssen:

  • Maskenpflicht: Im Wahlgebäude ist eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre und Personen, die über eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung der Maskenpflicht verfügen.
  • Abstand halten: Zu anderen Personen ist stets ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Hygienevorschriften: Vor Betreten des Wahlgebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Zudem sollte jeder Wähler und jede Wählerin einen eigenen Stift (Kugelschreiber, kein Bleistift) zur Wahl mitbringen.
  • Öffentlichkeitsgrundsatz: Personen, die die Wahlhandlung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes beobachten wollen, sind nach § 6 Abs. 1 S. 1 der Corona-VO dazu verpflichtet, ihre Daten bereitzustellen.
  • Zutrittsuntersagung: Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, typische Symptome aufweisen (namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns), keine Maske tragen (ohne dass eine Ausnahme vorliegt) oder zur Angabe ihrer Kontaktdaten nicht bereit sind, ist der Zugang zum Wahlgebäude nicht gestattet.

Damit die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet werden kann, gibt es einige räumliche Veränderungen bei den Wahllokalen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung benannte Wahllokal. Dieses kann unter Umständen von Ihrem gewohnten Wahllokal abweichen. Die allgemeinen Wahllokale (1 bis 20) stehen am Wahltag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Stadt Bad Saulgau bildet für die Landtagswahl 2021 folgenden Wahlbezirke:

Wahllokale bei der Landtagswahl 2021

Neben der Wahl im Wahllokal kann auch ganz einfach von zu Hause aus per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können hierzu grundsätzlich bis zum 12. März, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei Glaubhaftmachung, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind, können diese bis zum 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erneut ausgestellt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden. Im Bürgerbüro ist hierfür am 12. März bis 18.00 Uhr, am 13. März von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am 14. März von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr jemand erreichbar.
Wichtig: Stimmzettel, die nicht bis zum 14. März um 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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