Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz beim Jungen Kunsthaus

1,5 Stunden kostenlos parken mit Parkscheibe

Seit dem 13.01.2020 gilt auf dem Parktplatz in der Kaiserstraße beim Jungen Kunsthaus  die Parkscheibenpflicht. Dann ist es nur noch erlaubt an Werktagen von 8:00-18:00 Uhr mit Parkscheibe für 1,5 Stunden zu parken. Bisher konnten Autofahrer ihr Auto dort zeitlich unbefristet abstellen.

Grund für die Änderung ist die fast ausschließliche Nutzung durch Dauerparker. Eigentlich ist der Parkplatz allerdings für die Eltern zum Abliefern und Abholen der Kinder im Jungen Kunsthaus sowie für Kunden des Dienstleistungszentrums (Jugendamt, KFZ Zulassungsstelle, Stadtarchiv…) gedacht.

Mittlerweile hat der städtische Bauhof eine entsprechende Beschilderung angebracht, die klar signalisieren: Das Parken ist werktags für jeweils eineinhalb Stunden auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Diese Regelung gilt von 8 bis 18 Uhr.

Foto: Stadtverwaltung
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