Sitzung des Gemeinderates am 14.11.2019

Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse

Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Bad Saulgau 2018
Für 63,2 Mio. Euro Umsatz sorgt der Wirtschaftsfaktor Tourismus jedes Jahr in Bad Saulgau. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut aktuell für Fremdenverkehr für Bad Saulgau erstellt hat. Seit der letztmaligen Erfassung in 2006 sind die Umsätze um knapp 22 Mio. Euro gestiegen, ein Plus von 52,5%.
Diese enorme Wertschöpfung ist zum einen auf rund 0,3 Mio. jährliche Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben zurückzuführen, wobei die Übernachtungen in den Fachkliniken davon den weitaus größten Teil ausmachen. Hinzu kommen knapp 0,1 Mio. jährliche Übernachtungen in Privathaushalten. Zum anderen resultiert diese Wertschöpfung aber aus ca. 0,9 Mio. Tagesgästen, die Bad Saulgau aus ganz unterschiedlichen Gründen besuchen.
Je nach Grund und Art des Aufenthaltes gibt ein Gast dann durchschnittlich zwischen 24,40 und 137,30 Euro vor Ort aus. Hierauf entfällt der größte Teil wiederum auf die Übernachtung selbst, in der Summe rund 27,1 Mio. Euro. Aber auch Dienstleister, beispielsweise die Gastronomie, profitieren mit 23,6 Mio. Euro. Und im Einzelhandel geben Gäste jährlich rund 12,5 Mio. Euro aus.
Direkt und indirekt trägt der Wirtschaftsfaktor Tourismus damit zu 7,6% zum Primäreinkommen der Bad Saulgauer Einwohner/-innen bei (zum Vergleich: In Baden-Württemberg liegt der Wert durchschnittlich bei 3,6%).

Information über den Sachstand der Baulandausweisung nach § 13 b BauGB
Über den aktuellen Sachstand bei der Ausweisung von Wohnbauflächen im nach §13 b Baugesetzbuch informierte Bauamtsmitarbeiter Christoph Zoll. Kommunen haben hierbei vorübergehend die Möglichkeit, solche Wohnbauplätze in einem vereinfachten Verfahren zu schaffen. Voraussetzung ist, dass die Aufstellungsbeschlüsse bis zum 31. Dezember 2019 gefasst werden. Um diese Frist zu wahren, wurden deshalb bereits für alle nur denkbaren Flächen Aufstellungsbeschlüsse gefasst, ohne eine weitergehende Prüfung:
- Am Mühlbach, Gemarkung Braunenweiler
- Am Rathaus, Gemarkung Bogenweiler
- Bergäcker 4, Gemarkung Moosheim
- Esch hinterm Dorf; Gemarkung Braunenweiler
- Eschleweg, Gemarkung Friedberg
- Hochegerten 2, Renhardsweiler
- Mooshaupten, Gemarkung Saulgau
- Reisert, Gemarkung Bolstern
- Spitaläcker, Gemarkung Tissen
- Zum Herdweg; Gemarkung Saulgau
- Lachäcker in Steinbronnen
Dass aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht alle Flächen auch entwickelt werden können, war deshalb von Anfang an klar.
Mittlerweile sind weitergehende Prüfungen erfolgt, unter anderem auch bezüglich der technischen Erschließbarkeit im Bereich Abwasser, Bürgerbeteiligung, Auswirkungen auf die örtliche Infrastruktur und auch bezüglich der Frage, ob seitens der Eigentümer der betreffenden Grundstücke überhaupt eine Verkaufsbereitschaft besteht.

Wegen der mangelnden Verkaufsbereitschaft nicht mehr weiterverfolgt werden nun die Gebiete
- Am Rathaus, Gemarkung Bogenweiler
- Bergäcker 4; Gemarkung Moosheim
- Esch hinterm Dorf; Gemarkung Braunenweiler
- Reisert, Gemarkung Bolstern
- Spitaläcker, Gemarkung Tissen
Und aufgrund der Schwierigkeiten bei der technischen Erschließung
- Eschleweg, Gemarkung Friedberg.
Für das Gebiet „Zum Herdweg“ soll mittelfristig eine Erschließung in einem größeren Kontext erfolgen.
Dafür hat der Gemeinderat ür die ein weiteres Gebiet („Bogenweilerblick“) in der Gemarkung Saulgau), in der vergangenen Sitzung noch einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Gebiet grenzt nach Süden bzw. Westen an die Bebauung in der Kinzelmannstraße und der Wilfertsweilerstraße/Rossgarten an. 22 neue Grundstücke für unterschiedliche Wohnbebauungsformen könnten hier relativ zügig erschlossen werden.

Feuerwehrbedarfsplan 2020 - 2025
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung hat die Firma SINFIRO mit der Stadtverwaltung Bad Saulgau sowie der Feuerwehr Bad Saulgau den Feuerwehrbedarfsplan 2020-2025 erarbeitet. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.
Handlungsbedarf besteht in Sachen Personal. Gesetzlich vorgegeben ist, in welchem Zeitraum die Feuerwehr im Notfall mit einer bestimmten Mannschaftstärke am Ort des Geschehens eintreffen soll. In allererster Linie tagsüber können die Abteilungen in den Teilorten diesen Anforderungen teilweise nicht ganz gerecht werden. Grund hierfür ist in erster Linie, dass sich die Berufstätigkeit der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute in zunehmendem Maße nicht mehr in den Teilorten selbst stattfindet. Abhilfe könnte eine verstärkte Kooperation der Feuerwehrabteilungen und in vielen Bereichen eine Unterstützung der Abteilungen im Umland durch die Stützpunktwehr Bad Saulgau schaffen. Aber auch die Gewinnung neuer Mitglieder muss angepackt werden.
Darüber hinaus macht der Feuerwehrbedarfsplan Empfehlungen für Anschaffungsmaßnahmen (Fahrzeuge, Ausrüstung) und sinnvolle Investitionen in die Feuerwehrhäuser, die in den kommenden Jahren getätigt werden sollen.
Der Gemeinderat hat den Bedarfsplan nun beschlossen sowie Verwaltung und Feuerwehr damit beauftragt, auf die Umsetzung der genannten Zielsetzungen und Maßnahmen hinzuarbeiten. Wofür welchem Umfang konkret Mittel bereits gestellt werden, entscheidet der Gemeinderat dann im Zuge der jeweiligen Haushaltsberatungen. Außerdem wird der Gemeinderat zeitnah noch ausführlicher über eine langfristige Strategie für die Feuerwehrbedarfsplanung beraten.

Gemeinderat in Kürze
• Zugestimmt hat der Gemeinderat einer zusätzlichen Kapitalzuführung in Höhe von 60.000 Euro des Eigenbetriebs Grundstücke an die Tourismusbetriebsgesellschaft. Diese überplanmäßige Kapitalzuführung war insbesondere aufgrund des Umzugs der Tourist-Information an den Marktplatz notwendig geworden.
• Ebenfalls zugestimmt hat das Gremium einem Wechsel der in die Jahre gekommene und ineffiziente Software für die Lohnabrechnung. Die einmaligen Kosten liegen bei rund 68.000 Euro.
• Informiert hat die Verwaltung über den Finanzzwischenbericht für 2019. Die Verbesserungen des Ergebnishaushalts (+ 2,1 Mio. Euro) schlagen zusammen mit der zeitlichen Verschiebung von Baumaßnahmen auch im Finanzhaushalt durch, so dass nach jetzigen Hochrechnungen die vorhandene Liquidität nicht um die veranschlagten 7,7 Mio. Euro, sondern lediglich um ca. 6,7 Mio. Euro reduziert werden muss.
• Zugestimmt hat der Gemeinderat schließlich einer Stellungnahme im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans. Der Regionalplan für das Planungsgebiet Bodensee-Oberschwaben wird derzeit überarbeitet und dann als Regelungswerk für die kommenden 15 Jahre beschlossen. Zum Entwurf der Regionalplanfortschreibung hatte die Stadtverwaltung verschiedene Anregungen artikuliert, beispielsweise zur Anpassung naturschutzrechtlicher Pufferzonen oder der Festsetzung zu Potentialflächen für großflächigen Einzelhandel.

Logo der Stadt Bad Saulgau

Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon 07581 207 - 0
Schreiben Sie uns eine E-MAIL

 
 
 

FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!

 
 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen