Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2019

Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse

Raumluftmessungen in der Grundschule Renhardsweiler: Fachbüro gibt Entwarnung
Zu Beginn der Sitzung informierte Philip Schwarz vom Umwelttechnikbüro HPC über das Ergebnis der erneuten Raumluftuntersuchungen in der Grundschule Renhardsweiler. Nach den Sanierungsarbeiten waren in zwei Räumen erhöhte Werte bei verschiedenen chemischen Verbindungen festgestellt worden. Die Stadtverwaltung hatte die betreffenden Räume daraufhin gesperrt. Die Ursache für die erhöhten Schadstoffwerte konnte aber zunächst nicht einwandfrei festgestellt werden. Mittlerweile steht fest, dass die erhöhten Messwerte von einem Voranstrich ausgehen, der außen auf der Beton-Dachfläche aufgetragen wurde und dafür sorgt, dass die wasserundurchlässige Bitumenbahn auf der Betondecke haftet. Zwar wurde das betreffende Bindemittel fachlich einwandfrei angewendet. Weil die Betondachfläche an aber ungewöhnlich durchlässig und porös ist, sind lösungsmittelhaltige Dämpfe durch die Decke in den Innenraum gelangt.
Dieser Effekt hat sich im Zeitverlauf bereits deutlich reduziert, die Schadstoffkonzentration liegt mittlerweile innerhalb der Grenzwerte. Dennoch wird in den betreffenden Schulräumen eine Lüftungsanlage nachgerüstet, die eine permanente Durchlüftung zu gewährleisten. Außerdem erfolgt weiterhin eine Überwachung der Raumluftwerte.
Der Schulbetrieb kann unter diesen Voraussetzungen dann voraussichtlich ab dem kommenden Schuljahr wieder in den betreffenden Räumen im Obergeschoss stattfinden. Im Erdgeschoss ist eine Aufnahme des Schulbetriebes für nach den Weihnachtsferien vorgesehen.

Bewerbung für das Landesprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“
Selbstbestimmt zu leben, in soziale Netzwerke eingebunden zu sein und bei Bedarf vor Ort ambulant gut versorgt zu sein, das wünschen sich viele ältere Menschen heute. Gleichzeitig machen neue gesetzliche Vorgaben für den Bau bzw. Betrieb von Seniorenwohnheimen eine Betreuung in diesen Einrichtungen immer kostenintensiver.

Bad Saulgau wird deshalb ein Konzept zur Entwicklung neuer Wohnformen im Alter erarbeiten und hierfür eine Förderung aus dem Landesprogramm Quartiersimpulse stellen. Für die Erstellung des Konzeptes, bei der die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen werden, rechnet die Stadt mit Kosten in Höhe von über 80.000 Euro bzw. einen davon zu tragenden Eigenanteil von ca. 17.000 Euro. Koordiniert wird das Bewerbungsverfahren von der Vinzenz von Paul GmbH.
Das Konzept selbst wird dann über Bürgerdialog und die Einbindung gesellschaftlicher Gruppierungen entstehen und Lösungsansätze für Hilfestellung, Betreuung bis hin zu städtebaulichen Lösungsansätzen für neue Wohnformen über alle Generationen hinweg skizziert. Mit dabei ist auch der Verein Bürger helfen Bürgern e.V., der sich insbesondere bei den Beteiligungsverfahren einbringen wird – sozusagen als Bindeglied zu dem Bad Saulgauerinnen und Bad Saulgauern. Die Stadt selbst wird sich weitestgehend aus der inhaltlichen Arbeit heraushalten. Denn schließlich gehe es um die Anforderungen seitens der betreffenden Bürgerinnen und Bürger, wie Richard Striegel, der die Sitzung in Abwesenheit von Bürgermeisterin Doris Schröter leitete, betonte,. Auch werde die Stadt wohl eher nicht als Bauträger auftreten. Man bereite mit dem Konzept aber die Vorarbeit für ein Engagement privater Träger und Investoren.

Satzung über die Bauvorschriften zur Stellplatzverpflichtung bei Wohnungen
Gesetzlich geregelt ist, dass beim Bau von Wohnungen je Wohneinheit ein Stellplatz hergestellt werden muss. Städte und Gemeinden können aber per Satzung einen höheren Schlüssel (z.B. 1,5 oder 2 Stellplätze pro Wohneinheit) festlegen. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung bereits damit beauftragt, Möglichkeiten für eine Anpassung des Stellplatzschlüssels darzustellen.
Die Verwaltung hat deshalb zwischenzeitlich einen Satzungsentwurf in Anlehnung an das „Ravensburger Modell“ ausgearbeitet, den der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hat.

Dieser Entwurf sieht vor, die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen im gesamten Stadtgebiet von Bad Saulgau zu erhöhen. Ausgenommen hiervon sind lediglich der engere Altstadtbereich (Zone 1), da hier die räumlichen Gegebenheiten teilweise gegen einen weiteren Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr sprechen, sowie der baurechtliche Außenbereich. In Zone 2 (übrige Kernstadt) sowie Zone 3 (Ortsteile) sieht die Satzung gestaffelt nach Wohnungsgröße eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf 1,5 (ab 100qm in Zone 2 bzw.ab 55 qm in Zone 3) bzw. 2 Stellplätzen (ab 100 qm in Zone 3) vor. Die Satzung enthält zudem Regelungen zur Erleichterungen für Seniorenwohnungen und nach dem Landeswohnraumförderprogramm geförderten Mietwohnungsbau vor.

Richtlinie zur Vergabe städtischer Baugrundstücke
Bereits bisher wurde bei der Vergabe von privaten Bauflächen ein interner Kriterienkatalog angewendet, („Häusslersche Kriterien“), der sowohl soziale Komponenten als auch den Ortsbezug (z.B. Wohnsitz, Arbeitsstelle, Ehrenamt usw.) berücksichtigt hatte.
Der Gemeinderat hat nun eine eigene Richtlinie beschlossen. Diese Vergaberichtlinien dienen ausschließlich der Selbstbindung der Verwaltung und schaffen keinerlei Rechtsanspruch auf die Vergabe städtischer Baugrundstücke.
Einsehbar ist die komplette Richtlinie unter https://www.bad-saulgau.de/de/bauen-wohnen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/wohnbauplaetze/index.php

Baugebiet Krumme Äcker 4 – Vergabe von Baugrundstücken und Grundstückspreise

Für das städtische Neubaugebiet liegen nach Ablauf der Bewerbungsfrist zahlreiche Interessensbekundungen vor. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, den Verkauf der Grundstücke abzuwickeln. Die Grundstückpreise hat das Gremium ebenfalls festgelegt. Je nach Lage betragen die Quadratmeterpreise 190, 210 oder 225 Euro.

Entlohnung der Zweitkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Die Betreuung in Kita-Gruppen erfolgt in aller Regel durch zwei Betreuungskräfte. Die Erstkraft hat die Verantwortung für die Gruppenleitung und im Vergleich mit der Zweitkraft deutlich weitergehende Pflichten. Dass die Erstkräfte höher vergütet werden, ist daher nachvollziehbar.
Diese klassische Aufteilung ist allerdings mittlerweile weniger strikt als in der Vergangenheit. Einige Kita-Träger vergüten ihre Zweitkräfte deshalb bereits übertariflich, unter anderem das evangelische Kinderhaus. Auch die Stadt und die katholische Kirche werden dies künftig tun. Zweitkräfte werden danach in Anlehnung an die Tarifgruppe S7 entlohnt. Gleichzeitig differenziert diese Vergütung bewusst weiterhin zwischen Zweitkräften und Erstkräften.

ÖPNV in Bad Saulgau Konzession beim Stadtbusverkehr
Das Unternehmen Reisch betreibt seit vielen Jahren den Stadtbus in Bad Saulgau. Die dafür notwendige Konzession ist zweigeteilt in einen gemeinwirtschaftlichen und einen eigenwirtschaftlichen Bereich. Die eigenwirtschaftliche Linie fährt das Unternehmen auf eigenes Risiko und ohne Zuschuss der Stadt. Die Konzession hierfür läuft bis zum 31. Mai 2026. Die gemeinwirtschaftliche Linie wird von der Stadt mit 25 000 Euro im Jahr bezuschusst. Diese Konzession endet am 11. Dezember 2021.
Der Gemeinderat hat beschlossen, für den Stadtbus eine Direktvergabe der gemeinwirtschaftlichen Linie an das Busunternehmen Reisch vorzunehmen, um die beiden Linien - eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche - zeitlich zu synchronisieren.

Mit der vom Gemeinderat genehmigten Verlängerung der Konzession für die gemeinwirtschaftliche Linie bis 2026 kann erreicht werden, dass beide Linien zum gleichen Zeitpunkt auslaufen und eine Ausschreibung des gesamten Stadtbusverkehrs vorgenommen werden kann. Die Stadt Bad Saulgau will zudem die Verhandlungen mit der Firma Reisch neu aufnehmen mit dem Ziel, weitere Haltestellen anzufahren und die Taktung vor allem während der Schulzeit zu erhöhen.

Vergabe von Ingenieurleistungen für die Sonnenhoftherme

Hier: Erneuerung SaunatechnikSeit der Eröffnung der Sonnenhof-Therme im Jahr 1984 wurden Bad und Saunalandschaft mehrfach erweitert. Viele technische Anlagen sind mittlerweile in die Jahre gekommen und müssen Zug um Zug erneuert werden. Vergeben hat das Gremium deshalb die Ingenieurleistungen für die Planung und örtl. Bauüberwachung (einschl. Leistungsphase 9) zur Erneuerung der Saunatechnik im Thermalbad an das Planungsbüro Vogt und Feist. Das Honorar des Planungsbüros beläuft sich gemäß der Grobkostenschätzung bei anrechenbaren Ge-samtkosten von ca. 1.070.000,00 € auf netto 234.668,50 €. Die tatsächliche Honorarberechnung erfolgt dann auf Basis der späteren Kostenberechnung

Vergabe der Liefer- und Montageleistungen zur Umrüstung der bestehen-den Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Vergangenes Jahr ist Stadt für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik leer ausgegangen. Für die aktuelle Förderrunde hat die Stadtverwaltung aber hingegen einen Förderbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro erhalten (ca. 20% der förderfähigen Kosten). Vorgesehen ist nun die Umrüstung von weiteren 310 Leuchten. Hiermit hat der Gemeinderat die Stadtwerke beauftragt (Angebotspreis 198.000 Euro). Durch die Maßnahme werden weitere Einsparungen im Stromverbrauch von 96.736 kWh/Jahr erzielt. Bei aktuellem Strompreis von 0,26 EUR/Brutto/kWh wird eine Einsparung von 25.151,36 EUR/Brutto pro Jahr erreicht bei gleichzeitiger CO“-Einsparung von 1.141,49 Tonnen über die Lebensdauer von 20 Jahren.

Änderung Bebauungsplan „Ziegeleschle“ sowie Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Lachäcker“ (Steinbronnen)
Für die Erweiterung und Umstrukturierung des Betriebsgeländes eines Bauunternehmens im Plangebiet „Ziegeleschle“ hat der Gemeinderat die 7. Änderung des Bebauungsplanes in die Wege geleitet und in der vergangenen Sitzung die Billigung der Planunterlagen beschlossen.
Und im Teilort Steinbronnen hat der Gemeinderat zwar bereits Anfang 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lachäcker“ gefasst. Da sich im Nachhinein durch die Konkretisierung der Planung nochmals Änderungen an der Abgrenzung des Gebiets ergeben haben, muss ein neuer Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat gefasst werden. Im Plangebiet möchte die Stadt Wohnbaugrundstücke im vereinfachten Verfahren nach §13b Baugesetzbuch ausweisen.

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