Sitzung des Gemeinderates am 21.2.2019

Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse

Eine ganze Reihe wichtiger Themen standen auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung des Gemeinderates – unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftspläne 2019 für die Stadtverwaltung und die städtischen Betriebe. Den Planentwürfen hat der Gemeinderat zugestimmt. Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne müssen nun noch vom Landratsamt genehmigt werden. Nach Genehmigung wird die Stadtverwaltung dann eine umfangreiche und informative Veröffentlichung zu den Eckpunkten des Haushaltes veröffentlichen. Auch die kompletten Haushaltsreden aller Fraktionen werden online veröffentlicht.

Neue Kindertageseinrichtung in der Kernstadt: Standortwahl fällt auf Elisabethenstraße
Eine Grundsatzentscheidung darüber, wo in der Kernstadt zeitnah eine neue, zusätzliche Kindertagesstätte gebaut werden soll, hat der Gemeinderat getroffen. Die Verwaltung hatte im Vorfeld der Beschlussfassung mehrere Standorte geprüft und ein Gelände in der Elisabethenstraße, neben dem Friedhof, vorgeschlagen.

Dieser Standort liegt sehr günstig zwischen den beiden zentralen städtebaulichen Entwicklungsflächen „Mooshaupten“ und „Kessel“. Verkehrstechnisch ist das Gelände über die Buchauer Straße gut erschlossen. Außerdem ist das Grundstück bereits im Eigentum der Stadt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind ebenfalls bereits weitestgehend erfüllt. Dem Standortvorschlag „Elisabethenstraße“ ist der Gemeinderat schließlich auch gefolgt.

Diskutiert hat das Gremium dabei, ob eine Kindertageseinrichtung in Nachbarschaft zum Friedhof entstehen kann. Mit wenigen Ausnahmen sahen die Gemeinderatsmitglieder hierin kein Ausschlusskriterium. In diesem Zusammenhang stand ebenfalls die Frage im Raum, wie groß die Einrichtung werden soll bzw. darf. Der Gemeinderat hat sich, ebenfalls mit einer deutlichen Mehrheit für eine 7-gruppige Einrichtung ausgesprochen (4 Betreuungsgruppen für Kinder über 3 Jahren sowie 3 Krippengruppen für Kinder bis 3 Jahren).

Wie die Einrichtung dann aussehen soll, dazu wird nun ein Architektenwettbewerb stattfinden. Dadurch, dass sich mehrere Büros Gedanken um die richtige Lösung für Bad Saulgau machen, ist sichergestellt, dass auch die anspruchsvolleren Teile der Planungsaufgabe, wie eben die Nähe zum Friedhof oder die Einbindung des Baumbestands angemessen berücksichtig wird.

Zuvor hatte das auf Kindertagesbedarfsplanung spezialisierte Planungsbüro Biregio, die Ergebnisse einer ausführlichen Bestandserhebung und die Prognosen für den künftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen vorgestellt. Zahlreiche Faktoren sind in diese Prognose eingeflossen, unter anderem die Bevölkerungsentwicklung oder die Auswirkungen künftiger Baugebiete. Auch die Tatsache, dass ein immer höherer Anteil an Familien auch für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsangebote in Anspruch nehmen möchte, spielt eine große Rolle. Unter dem Strich, so die Prognose, werden in 10 Jahren voraussichtlich insgesamt 13 Betreuungsgruppen fehlen.

Bürgermeisterin Doris Schröter machte deshalb deutlich, dass man parallel mit der Realisierung der neuen Kindertagestätte in der Elisabethenstraße bereits an den Bau einer weiteren Kindertagesstätte in der Kernstadt denken müsse.

Freistellung von Kindergartenleitungen, Erhebung eines zusätzlichen Elternbeitrags
Um die Qualität in der Kita zu verbessern und die Kindergartenleitungen zu entlasten, haben Verwaltung mit den Kirchen ein Vorschlag erarbeitet, in welchem Umfang von Kindergartenleitungen von Verwaltungsaufgaben freigestellt werden können.
Der Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, ab de, 1. September eine Freistellung in Höhe von 10% (einer Vollzeitstelle) je Kindergartengruppe vorzunehmen. Bei einer 5gruppigen Einrichtung würde dann beispielsweise eine halbe Stelle zusätzlich zur Verfügung stehen, mit denen die Kindergartenleitungen im Bereich Verwaltung und Koordination entlastet werden. Die Mehrkosten in Höhe von rund 200.000 Euro trägt zum größten Teil die Stadt, 20% der Mehrkosten sollen aber auf die Elternbeiträge umgelegt werden. Pro Monat und Kind erhöht sich der Kindergartenbeitrag dadurch um 4,40 Euro.

Bestattungswald Frankenbuch – Satzungsbeschluss
Im Frankenbuch (Waldstück zwischen Wilfertsweiler und Hundsrücken/Boms) wird in den kommenden Monaten der Bestattungswald Bad Saulgau entstehen.

Den Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat nun gefasst. Ab dem Sommer/Herbst 2019 wird es die Möglichkeit geben, sich in dem Waldstück beisetzen zu lassen.

Frankenbuch  Hier wird der Bestattungswald Bad Saulgau entstehen
Frankenbuch Hier wird der Bestattungswald Bad Saulgau entstehen

Neugestaltung des Dorfplatzes Bolstern
Trotz Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rund 80.000 Euro im Vergleich zum Gestaltungsentwurf (dieser war von rund 300.000 Euro ausgegangen) hat der Gemeinderat der Neugestaltung des Dorfplatzes Bolstern zugestimmt. Kernpunkte der Maßnahme sind ein barrierefreier Zugang zum Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss der Ortschaftsverwaltung, die Verlegung und mittlerweile zwingen vorgeschriebene barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle, eine einheitliche Gestaltung der Oberflächen zwischen Kirchhofmauer, ehemaligem Rathaus und Pfarrhaus sowie die Akzentuierung der städtebaulichen Situation durch einzelne Baumpflanzungen.

Außerdem plant die Diözese Rottenburg-Stuttgart, sozusagen als flankierende Maßnahme, die Erschließung von vier Bauplätzen. Die geplante Erschließungsstraße und die vier Bauplätze werden im Eigentum der Diözese verbleiben. Die nicht für die Erschließung der Bauplätze erforderlichen Restflächen werden der Stadt Bad Saulgau zur Ausweisung von Parkplätzen und zur Bestandssicherung für den Spielplatz des Kindergartens zur Verfügung gestellt.

Bürgerbeteiligung für die Entwicklung des „Wohngebietes“ Mooshaupten – Gemeinderat beschließt städtebaulichen Workshop
Das Gebiet „Mooshaupten“, zwischen dem Störck-Gymnasium und der Rosa-Hürner-Straße gelegen, stellt eine außerordentlich interessante städtebauliche Entwicklungsfläche dar. Besonders die Nähe zur Innenstadt und weiteren Einrichtungen der städtischen Infrastruktur (weiterführende Schulen, ABC-Halle, Hallenbad, Stadthalle,…) zeichnen die Fläche aus. Für das Gebiet hat der Gemeinderat die Entwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch beschlossen. Nach Auffassung der Verwaltung kommt dem Plangebiet „Mooshaupten“ eine besondere Bedeutung für die weitere Stadtentwicklung zu. Hinsichtlich der genannten Vorteile bezüglich Lage und Infrastrukturnähe macht es an dieser Stelle Sinn ein Quartier zu entwickeln, das sich von den „üblichen“ Neubaugebieten in der Region abhebt. Entstehen sollen also nicht nur klassische Einfamilienhäuser.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten bezüglich des „was“ bei der baulichen Entwicklung spielt an dieser Stelle auch das „wie“ eine entscheidende Rolle. Da die Möglichkeit, eine so innenstadtnahe Fläche dieser Größe entwickeln zu können, ist sehr selten. Es muss sichergestellt werden, dass hierfür die beste und nicht die erstbeste Lösung gefunden wird, sowohl in inhaltlicher als auch in gestalterischer Hinsicht.

Der Gemeinderat hat sich deshalb dafür ausgesprochen, für die Entwicklung der Fläche einen städtebaulichen Workshop mit Wettbewerb durchzuführen. Dieses Verfahren unterscheidet sich insbesondere durch eine intensive Bürgerbeteiligung von einem klassischen Wettbewerb. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, sich in zwei Workshopformaten am Entstehen der Planung zu beteiligen. Nachdem die grundsätzlichen Überlegungen zur Auslobung im Gremium beraten wurden findet ein erster Workshop statt, sodass auch die Bürgerschaft bereits bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb die Gelegenheit hat, Ideen mit in das Verfahren einzubringen. Die abschließende Beschlussfassung über die Auslobung obliegt dem Gemeinderat.

Der zweite Workshoptermin fällt in die Bearbeitungsphase durch die Teilnehmenden Architektinnen und Architekten: Diese stellen sich mit ersten Entwürfen in Plan und Modell den Anregungen aus der Bürgerschaft, die gruppenweise Gelegenheit haben mit den einzelnen Planern ins Gespräch zu kommen. Die gegebenen Anregungen können von den am Wettbewerb beteiligten Büros also bei der weiteren Projektbearbeitung berücksichtigt werden.

Mooshaupten - Stadt möchte Wohnbau ermöglichen

Gemeinderat in Kürze
• Im Zusammenhang mit der größten laufenden Baumaßnahme der Stadt, der Erweiterung der Feuerwehrhauptwache, hat das Gremium die Verwaltung ermächtigt, Leistungen für Lieferung, Montage und Einbau der technischen Ausrüstung sowie der Möblierung für die Zentrale Atemschutzwerkstatt (ZAW) zu vergeben.
• Für die Anmietung des Stadtforums gibt es neben der normalen Gebührenliste eine sog. Gebührenordnung II mit reduzierten Mietpreisen, die insbesondere für Vereine und ähnliche Einrichtungen angewendet wird. Den Nutzerkreis, für den die Gebührenordnung II zur Anwendung kommt, hat der Gemeinderat leicht modifiziert.
• Zugestimmt hat der Gemeinderat der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Südostabrundung Wolfartsweiler“. Das in der Satzung festgelegte Gebiet ist bereits im Flächennutzungsplan als dörfliches Mischgebiet verankert.
• Ebenfalls zugestimmt hat der Rat dem Erlass der Erschließungsbeiträge für das Dorfgemeinschaftshaus in Fulgenstadt. Der Erlass ist auch eine Anerkennung der Im erkennbaren Bereitschaft der Beteiligten, über den FV Fulgenstadt den laufenden Betrieb des DGH Betrieb zu organisieren und rd. 40 % der Betriebskosten zu tragen.
• Neu gefasst wurde zudem der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Ortskern Haid“. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Erschließungsmaßnahme durch einen privaten Erschließungsträger durchgeführt wird. Zwischenzeitlich hat die Stadt mit dem Grundstückseigentümer vereinbart, den überwiegenden Teil der entstehenden Bauplatzflächen zu erwerben. Das Bebauungsplanverfahren wird deshalb von der Stadt übernommen. Insgesamt entwickelt die Stadt rund 10 Bauplätze.
• Das Einvernehmen zur Aufstellung und Betrieb eines BHKW-Containers und eines Trocknungscontainers mit Nebeneinrichtungen in der Hochstraße in Renhardsweiler hat der Gemeinderat erteilt. Die Anlage unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht, die Voraussetzungen für eine Genehmigung waren gegeben.
• Zugestimmt hat der Gemeinderat schließlich der Annahme von Spenden, u.a. 2.000 Euro von der Bürgerstiftung für das 1 Euro-Essen an der Berta Hummel-Schule.

Logo der Stadt Bad Saulgau

Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon 07581 207 - 0
Schreiben Sie uns eine E-MAIL

 
 
 

FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!

 
 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen