Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2018

Informationen über behandelte Themen und gefasste Beschlüsse

Neues Kinderbetreuungsangebot ab dem kommenden Kindergartenjahr
Bad Saulgau erhält einen Waldkindergarten. Betrieben werden wird die Einrichtung von den Johannitern, die über große Erfahrung im Kinderbetreuungsbereich verfügen und der (Bodensee)Region bereits eine ganze Reihe solcher Kindertageseinrichtungen betreiben, u. a. in Ravensburg („Rahlenwald“ und „Riesenwald“) und in Friedrichshafen. In Planung sind weitere bei Schlier und im Hirscheck (Ravensburg). Daneben betreiben die Johanniter Kindertageseinrichtungen auch in Form von Krippen, als Ganztageseinrichtungen sowie Betriebskindergärten, z. B. in Immenstaad und Friedrichshafen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung nun beauftragt, den Vertrag mit den Johannitern abzuschließen.

Waldkindergärten gibt es seit etwa 15 Jahren in Deutschland, in Dänemark seit rd. 30 Jahren. Sie sind innovative Bildungseinrichtungen, bei denen die Kinder den gesamten Tag im Wald zu verbringen und dort auch ihre Spielsachen zu suchen. Durch den ständigen Aufenthalt in der Natur erfahren die Kinder die Umwelt intensiv.
Ein Kindergartengebäude im herkömmlichen Sinne gibt es nicht, als Unterkunft dienen in aller Regel speziell hergerichtete Bauwagen und Zelte. Weil deshalb kein Neubau notwendig ist, kann die Einrichtung schnell in Betrieb gehen und soll bereits ab dem kommenden Kindergartenjahr (September 2019) zur Verfügung stehen.

Ideal gelegen für die Einrichtung ist ein Waldstück nahe des unlängst gebauten Naturerlebnispfades Wasser im Bereich Schönes Moos. Bereits das betreffende Grundstück eignet sich hervorragend für die Einrichtung eines Waldkindergartens. Für die wenigen Tage, in denen der Kindergarten (beispielsweise bei extrem schlechtem Wetter) in geschlossene Räume ausweichen muss, könnte zudem problemlos auf die nahegelegene Infrastruktur im Kurgebiet oder auch die Mehrzweckhalle Fulgenstadt zurückgegriffen werden.
Der Waldkindergarten wird dann zunächst über zwei Gruppen verfügen, einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (tgl. 6 Stunden) für die 3 – 6 –Jährigen und einer Spielgruppe (bis 15 Stunden Öffnungszeit/Woche) für Kinder von 2 – 3 Jahren.
Mit dem Beschluss steht nun zunächst fest, dass es die Einrichtung geben wird. Sobald weitere Details bekannt sind, wird die Verwaltung selbstverständlich u.a. im Stadtjournal ausführlich berichten, beispielsweise auch zu Anmeldemöglichkeiten.

Einrichtung einer Übergangslösung für die Kindertagesbetreuung in der Kernstadt

Außerdem hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit der Akutklinik bezüglich der Anmietung von Räumen für die vorübergehende Einrichtung einer Betreuungsgruppe zu verhandeln. Eine entsprechende Möglichkeit hatte die Akutklinik bereits der Stadt angeboten.
Die Nutzung dieser Räume wäre deshalb sinnvoll, weil diese bisher von der Klinik durch eine hauseigene, mittlerweile aber nicht mehr ausgelastete Kinderbetreuungseinrichtung genutzt wurden. Gleichzeitig hat die Stadt das Büro Biregio mit der Ermittlung des langfristigen Bedarfs in Sachen Kinderbetreuungsangebote beauftragt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird der Gemeinderat dann darüber entscheiden, wo und in welcher Form in zusätzliche Kinderbetreuungsangebote investiert wird.

Bis dahin bieten die Räume in der Akutklinik eine aus Sicht von Rat und Verwaltung optimale Voraussetzungen für ein zusätzliches vorübergehendes Betreuungsangebot. Zustimmung erteilen hierzu muss allerdings noch der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, sozusagen die „Genehmigungsbehörde“ für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Fortschreibung des Regionalplans, Plansätze zu Rohstoffabbau

und Rohstoffsicherung - Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Der Regionalplan für die Region Bodensee-Oberschwaben, die neben dem Kreis Sigmaringen auch den Landkreis Ravensburg und den Bodenseekreis umfasst, befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Ziel ist es, die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit mineralischen Rohstoffen für einen Planungshorizont von 2 x 20 Jahren sicherzustellen.
Für den ersten 20-Jahres-Zeitraum erfolgt die Festsetzung von „Vorranggebieten für den Abbau“, für den zweiten 20-Jahres-Zeitraum die Festsetzung von „Vorranggebieten für die Sicherung von Rohstoffvorkommen“, also eine weniger konkrete/verbindliche Festlegung.
Regionsweiter Ansatz des Regionalverbandes war es bei der Planung, möglichst von neuen Abbaustandorten abzusehen und die Versorgung auf die Weiterentwicklung bestehender Standorte zu stützen. Dieser Planungsgrundsatz wurde auch für Bad Saulgau so verfolgt, für die Gemarkung ist dementsprechend auch kein zusätzlicher Abbaustandort vorgesehen.
Welche Standorte als „Vorranggebiet für den Abbau“ bzw. als „Vorranggebiet für die Sicherung von Rohstoffvorkommen“ ausgewiesen werden sollen, ist unter https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe dargestellt. Maßgeblich ist dabei die unter Punkt 2 verlinkte Raumordnungskarte Blatt Nord.
Der Gemeinderat hat nun eine zustimmende Stellungnahme zur Planung abgegeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die seitens der Stadtwerke geforderte engmaschige Überwachung der Abbaugebiete erfolgt und so sichergestellt wird, dass die Trinkwasserqualität negativ beeinflusst werden kann.

Gemeinderat in Kürze
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Finanzzwischenbericht, der Abweichungen zu den im Haushaltsplan zum 30.9.2018 aufzeigt. Der Zwischenbericht geht von Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt, insbesondere bei der Gewerbesteuer, und Wenigerausgaben im Vermögenshaushalt aus, so dass die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 4,2 Mio. Euro deutlich geringer ausfallen könnte.

Beschlossen hat der Gemeinderat die 11. Änderung der Friedhofssatzung. Die Länge der Reihengräber wird durch die Änderung an die Länge der Wahlgräber (bislang 10 cm mehr) angepasst.

Für den Kindergartenneubau in Braunenweiler hat der Gemeinderat die Rohbauarbeiten an die Fa. Reck, Bad Saulgau, zum Angebotspreis von knapp 310.000 Euro vergeben.

Die Arbeiten für die Sanierung des Trinkwasserbrunnens 1 im Wasserschutzgebiet Mannsgrab geht an die Eder Brunnenbau GmbH, Herbertsfelden, zum Netto-Angebotspreis von 317.560 Euro.

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