ELR-Förderprogramm 2019

Antragsfrist läuft bis 17. August

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderprogramm für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunktmäßig werden Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Da die Anträge fristgerecht und vollständig dem Regierungspräsidium zuge-hen müssen, werden alle Interessenten gebeten, sich zur Koordination der Antragstellung möglichst frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen zum Thema ELR

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