Corona-Notbremse: Regelungen für den Landkreis Sigmaringen
Corona-Notbremse: Regelungen für den Landkreis Sigmaringen
Gültig ist immer, was das Land Baden-Württemberg in seiner Corona-Verordnung festgelegt hat. Für spezielle Bereiche (z.B. Schulen oder Kitas, aber auch für die Ein- und Ausreise) gibt es spezielle Zusatzverordnungen.