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Pressemitteilungen

Sitzung des Gemeinderates am 18.1.2012

1. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung von Flächen für Windkrafträder, Solaranlagen und Gewerbebau

Aus mehreren Gründen hat sich der Gemeinderat mit dem Flächennutzungsplan beschäftigt. Fortgeschrieben, d.h. angepasst werden, soll der Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Solaranlagen. Dem Bau von Solaranlagen nahe des Teilortes Hochberg hatte der Gemeinderat bereits grundsätzlich zugestimmt. Nun geht es darum, auch im Flächennutzungsplan entsprechende Änderungen zu verankern.

Zudem sieht die Fortschreibung Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen vor. Da in der Kernstadt von Bad Saulgau nur noch wenige Flächen zum Bau und zur Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe vorhanden sind und die Nachfrage bis zum Zieljahr 2020 nicht gedeckt werden kann, sollen in südlicher Verlängerung an das Industrie- und Gewerbegebiet „An der Hochberger Straße 4“, das gerade entwickelt wird, weitere Flächen ausgewiesen werden.

Zentrales Thema des Tagesordnungspunktes war aber die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf den Bau von Windkrafträdern. Die Landesregierung hat das Ziel, bis 2020 mindestens zehn Prozent des Strombedarfs im Land mit heimischer Windkraft zu decken. Nach einem bereits erarbeiteten Gesetzentwurf soll die Regionalplanung anders als bisher keine Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen mehr festlegen können.

Was das bedeutet, erläuterte in der Sitzung Harald Winkelhausen, der beim Regionalverband Experte für diese Thematik ist. Zwar könnten im Regionalplan nach wie vor Vorranggebiete ausgewiesen werden, in welchen dann Windkraftanlagen nach Möglichkeit konzentriert werden sollen. Aber auch außerhalb dieser definierten Vorrangflächen können Windräder, die nach § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben gelten, zukünftig unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. genügend Abstand zu Bebauung) errichtet werden. Der Regionalverband habe damit keine Möglichkeit mehr, steuernd einzugreifen, so Winkelhausen.

Tätig werden könnten aber nun die Kommunen im Zuge ihrer Bauleitplanung. Konkret hieße das, dass Städte und Gemeinden im Rahmen des Flächennutzungsplans Gewerbeflächen als Standorte für Windkraftanlagen ausweisen können. Wenn dies der Fall ist, könnten dann andere Standorte ausgeschlossen werden, so dass den Städten und Gemeinden hier ein Steuerungsinstrument zur Verfügung stehen könnte.

Mit dieser Vorgehensweise betrete man aber Neuland, macht Stadtbaumeister Peter Kliebhan deutlich. Zielsetzung sei es, auf diese Weise Flächen für Windkraftanlagen, die auch in Bad Saulgau ausgewiesen werden müssten, auf auch unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvolle Standorte zu konzentrieren.

Da im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan keine entsprechenden Flächen ausgewiesen sind, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan in Bezug auf Flächen für Windkrafträder fortzuschreiben. Zurzeit werden vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben unter Beachtung der Windhöffigkeit und weiterer rechtlich-relevanter Kriterien (z.B. Vorsorgeabständen) solche Flächen ermittelt. Innerhalb des Verwaltungsgebietes Bad Saulgau-Herbertingen werden auf dieser Grundlage voraussichtlich fünf Standorte in Frage kommen:

Theoretisch in Frage kommen hierfür nach den jetzigen Erkenntnissen folgende Gebiete:

•  “Hürsten“ – Wald- und Feldgebiet nördlich von Schwarzach, östlich von Mieterkingen

•  “Schloßberg“ – Waldgebiet nördlich von Hochberg, östlich der Kreisstraße 8258

•  “Schellenberg/Oberholz“ - Wald- und Feldgebiet nördlich von Renhardweiler, nordwestlich von Bierstetten, östlich der Kreisstraße 8259

•  “Reichenbacher Holz“ – Wald- und Feldgebiet östlich von Bierstetten, in Fortsetzung der Vorrangfläche Atzenberg auf Gemarkung Ebersbach-Musbach

•  Kagenhart/Figelshölzle – Wald- und Felgebiet nordöstlich von Ober-/Untereggartsweiler und der Kreisstraße 8250

In den Zonen “Hürsten“, “Schloßberg“ und “Kagenhart/Figelshölzle“ könnte aufgrund der notwendigen Aufstellungsraster je ein Windkraftrad erstellt werden.

Die Zonen “Schellenberg/Oberholz“ und “Reichenbacher Holz“ lassen hingegen mehrere solcher Windkrafträdern zu. Stadtbaumeister Kliebhan machte deutlich, dass man sich deshalb auf diese beiden Standorte konzentrieren wolle, um so der „Verspargelung“ der Landschaft vorbeugen. Diese sollen nun zunächst planerisch untersucht werden.

Beschlossen werden müssen die Änderungen dann im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit Herbertingen.

Bahnparallelen Trasse (Verbindung Altshauser Straße zur Sießener-/ Badstaße)

Im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung soll mittelfristig auch der Bahnübergang auf Höhe des Kauflandes für den Verkehr gesperrt werden, damit die volle Entlastungswirkung der Umgehung eintritt. Die Prognosen gehen davon aus, dass aufgrund dieser Schließung der Verkehr von und aus dem Stadtzentrum hauptsächlich über die Josef-Bautz-Straße und die Paradiesstraße fließen wird, was insbesondere am sog. „Minikreisel“ am „Paradies“ zu Problemen führen wird.

Für eine Entlastung dieses Kreisverkehrs könnte die bahnparallele Trasse sorgen, die vom künftig geschlossenen Bahnübergang beim Kaufland entlang der Bahn direkt zur Badstraße beim Postamt führen würde. Diese Variante wäre mit erheblichen Grunderwerbs- und Baukosten verbunden. Besonders problematisch sei dies, weil das Land alle Zuschüsse für noch nicht begonnene Straßenneubauprojekte auf Eis gelegt habe, so Stadtbaumeister Peter Kliebhan.

Die Verwaltung hat daher zusammen mit dem Verkehrsplanungsbüro Modus Consult eine funktionierende und außerdem wesentlich preisgünstigere Alternative erarbeitet. Diese sieht vor, Josef-Bautz-Straße und Paradiesstraße nicht durch den Bau der neu zu bauenden bahnparallelen Trasse zu entlasten, sondern durch die Verkehrsführung über die Karlstraße. Wenn bei dieser Alternativvariante von der Platzstraße kommend das Rechtsabbiegen in die Kaiserstraße erschwert bzw. verboten wird ,würde die Kaiserstraße nach wie vor maximal entlastet. Auf Wunsch des Gemeinderates soll für diesen Vorschlag zusätzlich eine stärkere Verlagerung auf die Kaiserstraße geprüft werden, da eine erhöhte Nutzung der Karlstraße als problematisch angesehen wurde. Der Gemeinderat hat deshalb seine Entscheidung auch vertagt.

Unabhängig davon, welche Lösung realisiert werden solle, müsse nun zügig eine Entscheidung getroffen werden, da man Klarheit darüber benötige, ob die Stadt mit dem Grunderwerb für die Variante „bahnparallele Trasse“ beginnen müsse, machte Bürgermeisterin Doris Schröter deutlich.

Einbringung des städtischen Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012

Den Entwurf des städtischen Haushaltsplanes vorgestellt haben Kämmerer Richard Striegel und Elke Krieger, die den Fachbereich Finanzen leitet. Zwar mache die Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung Sorgen und alles was die mittelfristige Finanzplanung über das Jahr 2013 hinaus anbelange, könne man aufgrund dieser Unsicherheit ohnehin nicht absehen. Für das Haushaltsjahr 2012 habe man einen soliden Haushaltsplanentwurf erarbeitet, so das Fazit. Dieser sieht ein Volumen im Verwaltungshaushalt von 40,8 Millionen Euro und Investitionen in Höhe von 8,3 Millionen Euro vor. (Hinweis: Detaillierte Informationen folgen nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Gemeinderat und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde).

 

Kindergartenbedarfsplanung 2012

Einen Ausblick in die zukünftige Entwicklung der Bad Saulgauer Kindertageseinrichtungen gab Fachbereichsleiterin Birgit Luib. In der Summe sind sowohl die Einrichtungen der Stadt als auch der kirchlichen Träger gut ausgelastet. In den Teilorten schwanken die Kinderzahlen sowohl zwischen den einzelnen Ortschaften, als auch von Jahr zu Jahr teilweise ganz erheblich, was die Bedarfsplanung nicht einfach macht. Komplett ausgelastet sind im Moment die Einrichtungen in Renhardsweiler und in Großtissen. Kritisch ist derzeit die Auslastung der Einrichtungen in Braunenweiler und vor allem in Bondorf. Aufgrund der auf der jetzigen Inanspruchnahme basierenden Prognose ist in Bondorf kaum noch damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren eine gravierend bessere Auslastung erzielt werden kann. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund beschlossen, hier zunächst ein Halbtagesangebot aufrechtzuerhalten und zu beobachten, ob eventuell mit dem neuen Baugebiet gravierende Änderungen eintreten. Sobald hier ein positiver Trend ersichtlich wird, soll eine Betreuung wieder in vollem Umfang stattfinden. Im Gegensatz dazu zeigt die jetzige Anmeldesituation in Braunenweiler eine deutliche Verbesserung, so dass im Moment die Gruppe in bisheriger Form aufrechterhalten wird.

Ein weiterer Änderungsbedarf besteht im Kindergarten Jim Knopf der Mariaberger Heime, da diese ihren Sprachheilkindergarten aufgrund der beginnenden Verstärkung der Inklusion auf Dauer so nicht finanzieren können. Geplant wird daher in Richtung einer integrativen Gruppe, d. h. die Gruppe würde von Kindern des Kindergartens St. Franziskus sowie des Schulkindergartens besucht. Weiterhin steht für 2012 eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten der Einrichtungen an, so dass ein möglichst differenziertes Angebot zustande kommt.

 

 

Gemeinderat in Kürze

•  Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Ziegeleschle“ hat der Gemeinderat gefasst. Durch das Änderungsverfahren entstehen Erweiterungsmöglichkeiten für die Firmen KNOLL Maschinenbau und Reisch Bau.

•  Genehmigt hat der Gemeinderat die Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt rund 17.500 Euro.

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