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Medizinischer
Dienst der Krankenversicherung 72336 Balingen |
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Feststellung
der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe, Genehmigung von Hilfsmitteln
(Rollstühle, Reha-Artikel, Pflegebetten usw.), Kuren, Aufgaben und Leistungen
der Medizinischen Dienste Begutachtungen für die Krankenversicherung Die Solidargemeinschaft der Versicherten funktioniert nur dann, wenn die medizinischen und pflegerischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Um diese Vorgabe des Gesetzgebers im Grundsatz und im Einzelfall umsetzen zu können, unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und pflegerischen Kompetenz. Der Medizinische Dienst beratet die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und führt Einzelfallbegutachtungen durch. Im einzelnen sind die Aufgaben des MDK in Paragraph 275 des 5. Sozialgesetzbuches beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur - Arbeitsunfähigkeit
Im Interesse der Versichertengemeinschaft
hilft der Medizinische Dienst mit, die gesundheitliche Versorgung insgesamt
qualitativ weiterzuentwickeln, die Leistungsentscheidungen der Krankenkassen
sozialmedizinisch zu begründen, Maßnahmen zu vermeiden, die
unausgereift, unnötig gefährlich oder unwirtschaftlich sind. Berater in medizinischen Versorgungsfragen Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören unter anderem die Qualitätssicherung
in der ambulanten und der stationären
Versorgung, die Krankenhausplanung, die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme
in der ambulanten und der stationären Versorgung, die Wirksamkeit
und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. (G-BA) nehmen Experten des MDK teil und unterstützen die Seite der Sozialversicherung. Aufgabe des G-BA ist es festzustellen, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
prüft der MDK das Vorliegen
der Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit, empfehlen die
Pflegestufe, schlagen die Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation
vor, geben Empfehlungen über die Art und den Umfang von Pflegeleistungen
ab,
Pflegebedürftige brauchen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung Schutz und Unterstützung. Auf die Qualität der Leistungen kommt es daher in der Pflege besonders an. Alle Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und Ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. Der MDK berät die Pflegekassen in den Bundesländern
darüber hinaus dabei, das pflegerische Versorgungsangebot weiter
zu entwickeln und zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung
spezieller Wohnformen für Menschen mit Altersdemenz. |
Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Soziales -Versorgungsangelegenheiten- (Versorgungsamt) 72488 Sigmaringen Ansprechpartner für Schwerbehindertenangelegenheiten: Tel.: 07571 / 102 - 4159 Buchstabengruppe: A - E Tel.: 07571 / 102 - 4168 Buchstabengruppe: F - HA (Widersprüche) Tel.: 07571 / 102 - 4160 Buchstabengruppe: HB - PF Tel.: 07571 / 102 - 4157 Buchstabengruppe: PG - Z |
Landratsamt Ravensburg Versorgungs- und Migrationsamt Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 85 - 3334 Fax: 0751 / 85 - 3306 Versorgungsangelegenheiten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Zivildienstgesetz (ZDG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), den SED-Unrechtsbereinigungsgesetz u.a. werden nunmehr von einer gemeinsamen Dienststelle beim Landratsamt Ravensburg durchgeführt; diese Dienststelle ist zuständig für alle Versorgungsangelegenheiten der Berechtigten und Antragsteller der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen. |
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