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Stadtführer für Behinderte
Parken / Parkhäuser

Parken im Zonenhaltverbot der Innenstadt

Zum Zonenhaltverbot in der Innenstadt von Bad Saulgau gehören folgende Straßen:

Dreikönigsgasse, Kirchplatz, Kreuzgasse, Paradiesstraße, Pfarr-

straße, Schmalgasse, Schützenstraße.

Behinderte dürfen in diesen Straßen außerhalb der gekenn-

zeichneten Parkflächen für 3 Stunden parken. Der Park-berechtigungsausweis mit dem Merkmal aG bzw. Bl muss

sichtbar ausgelegt sein.

 

Parkhaus Lindenstraße

Parkhaus Pfarrstraße

Parkhaus Rathaus

Parkhaus im Stadtforum

Mit Ausnahme des Parkhauses im Stadtforum sind die Behindertenparkplätze der anderen Parkhäuser nicht ausgewiesen.

Es dürfen notfalls zwei Parkplätze benutzt werden. Parkberechtigungsausweis muss sichtbar ausgelegt werden.
Es muss keine Parkgebühr bezahlt werden. Das Parken ist ohne zeitliche Begrenzung möglich.


(Frauenparkplätze sind im Parkhaus beim Rathaus vorhanden).
  

Parkplätze für Behinderte

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist nur mit einem

gültigen Parkberechtigungsausweis erlaubt. Der Parkberechtigungs-

ausweis sowie die Parkscheibe müssen gut sichtbar ausgelegt

werden. Die Parkzeit beträgt 3 Stunden.

Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung (blauer Ausweis) ist verboten.

Unberechtigtes Parken kann mit einer Geldbuße in Höhe von

35,00 Euro geahndet werden.

Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt.

Klar ist allerdings:

Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt

und kann abgeschleppt werden.

Ein Behindertenparkplatz darf auch nicht im Falle von Autopannen

von anderen benutzt werden.

Behindertenparkplätze in Bad Saulgau
mu  
Alten- und Pflegeheim
Karlstraße 3

Bahnhofsbuchhandlung

Karlstraße 6

Finanzamt
Schulstraße 5
Krankenhaus
Gänsbühl 1
Kurkliniken
Siebenkreuzerweg, Am Schönen Moos
Parkplatz beim Bürgerstüble
Zufahrt über die Friedrichstraße
Postamt
Badstraße 1
Rathaus
Oberamteistraße 11

Stadtforum

Lindenstraße 7

Thermalbad
Am Schönen Moos

 
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