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| Stadtführer für Behinderte |
| Parken / Parkhäuser | |
Parken im Zonenhaltverbot der Innenstadt Zum Zonenhaltverbot in der Innenstadt von Bad Saulgau gehören folgende Straßen: Dreikönigsgasse, Kirchplatz, Kreuzgasse, Paradiesstraße, Pfarr- straße, Schmalgasse, Schützenstraße. Behinderte dürfen in diesen Straßen außerhalb der gekenn- zeichneten Parkflächen für 3 Stunden parken. Der Park-berechtigungsausweis mit dem Merkmal aG bzw. Bl muss sichtbar ausgelegt sein. |
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Parkhaus
Lindenstraße Parkhaus im Stadtforum |
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Mit Ausnahme des Parkhauses im Stadtforum sind die Behindertenparkplätze der anderen Parkhäuser nicht ausgewiesen. Es dürfen notfalls zwei
Parkplätze benutzt werden. Parkberechtigungsausweis muss sichtbar
ausgelegt werden.
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| Parkplätze für Behinderte | |
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist nur mit einem gültigen Parkberechtigungsausweis erlaubt. Der Parkberechtigungs- ausweis sowie die Parkscheibe müssen gut sichtbar ausgelegt werden. Die Parkzeit beträgt 3 Stunden. Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung (blauer Ausweis) ist verboten. Unberechtigtes Parken kann mit einer Geldbuße in Höhe von 35,00 Euro geahndet werden. Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt. Klar ist allerdings: Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt und kann abgeschleppt werden. Ein Behindertenparkplatz darf auch nicht im Falle von Autopannen von anderen benutzt werden. |
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| Behindertenparkplätze in Bad Saulgau | |
| Alten-
und Pflegeheim Karlstraße 3 |
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Bahnhofsbuchhandlung Karlstraße 6 |
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| Finanzamt Schulstraße 5 |
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| Krankenhaus Gänsbühl 1 |
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| Kurkliniken Siebenkreuzerweg, Am Schönen Moos |
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| Parkplatz
beim Bürgerstüble Zufahrt über die Friedrichstraße |
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| Postamt Badstraße 1 |
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| Rathaus Oberamteistraße 11 |
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Stadtforum Lindenstraße 7 |
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| Thermalbad |
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