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| Einkommensschwache Einzelpersonen und Familien können öffentlich geförderte Wohnungen mit Sozialbindung zu günstigen Mietpreisen anmieten. Zur Anmietung dieser Wohnungen muss dem Vermieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorgelegt werden. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 207 - 865 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.00 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen: |
Die Wohnberechtigungsbescheinigung ist abhängig vom Einkommen und von der Haushaltsgröße. Die Bescheinigung regelt auch die Größe der zu beziehenden Wohnung. Ein Anspruch auf Erhalt einer besonderen Wohnung geht von der Bescheinigung nicht aus. |
| Gebühren: |
| Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenfrei. |
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