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  Wohnberechtigungsschein
Einkommensschwache Einzelpersonen und Familien können öffentlich geförderte Wohnungen mit Sozialbindung zu günstigen Mietpreisen anmieten. Zur Anmietung dieser Wohnungen muss dem Vermieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorgelegt werden.
Ansprechpartner:

Herr
Günther Renz
Zimmer 218
Tel.: 07581 / 207 - 282

Fax: 07581 / 207 - 865
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Die Wohnberechtigungsbescheinigung ist abhängig vom Einkommen und von der Haushaltsgröße. Die Bescheinigung regelt auch die Größe der zu beziehenden Wohnung. Ein Anspruch auf Erhalt einer besonderen Wohnung geht von der Bescheinigung nicht aus.

Gebühren:
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
 
 
 
 
 
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