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| Gemäß der Streupflichtsatzung der Stadt Bad Saulgau sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr aus eine Zufahrt oder einen Zugang haben, als Straßenanlieger zum Räum- und Streudienst verpflichtet. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 526 - 836 |
| Allgemeine Informationen: |
Die Räum-
und Streupflicht bezieht sich auf die Gehwege innerhalb der geschlossenen
Ortslage. Wenn Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind,
sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite
von 1 m im Bedarfsfall zu reinigen, zu räumen und zu streuen. |
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