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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Wasserbeitrag
Nach § 10 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Wasserversorgungssatzung (WVS) erhebt die Stadt Bad Saulgau zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserver-sorgungsbeitrag.
Ansprechpartner:

Frau

Birgit Müller
Zimmer 122
Tel.: 07581 / 207 - 220

Fax: 07581 / 207 - 862
beitraege@bad-saulgau.de

Frau
Cornelia Weisser
Zimmer 118
Tel.: 07581 / 207 - 228

Fax: 07581 / 207 - 862
beitraege@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt
es der Beitragspflicht auch dann, wenn die vorgenannten Voraussetz-ungen nicht vorliegen. Maßstab zur Beitragsfestsetzung ist die Grund-stücksfläche und die zulässige Geschossfläche.
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