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| Grundsätzlich
ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt: 1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für die Verweigerung des Wehrdienstes) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt. 2. Führungszeugnisse, die
einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach der
Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt an die entsprechende
Behörde weitergeleitet. Insofern ist es erforderlich, dass bei
Beantragung die Anschrift und – zum Zwecke der Zuordnung bei der
empfangenden Behörde – der entsprechende Verwendungszweck
bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt wird. |
| Ansprechpartner: |
Frau Fax: 07581 / 207 - 864 |
| Frau Nicole Traub Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Frau Simone Geiger Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fristen u. Gebühren |
Das Führungszeugnis kann gegen eine Gebühr von zur Zeit 13,00 Euro beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung beantragt werden und liegt nach ein bis zwei Wochen vor. |
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