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| Die Stadt Bad Saulgau
ist grundsätzlich für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der überwiegende Anteil entfällt auf Verkehrsordnungswidrigkeiten (Parkverstöße, Geschwindigkeits- überschreitungen, usw.) Bei der Höhe der Verwarngelder wird ein bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog angewandt, soweit keine Voreintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen. |
| Ansprechpartner: |
| Herr Lothar Striegel Zimmer 101 Tel.: 07581 / 207-132 |
| Gebühren: |
| Bei Verwarngeldern
über 35,- € wird automatisch ein Bußgeldver- fahren eingeleitet. In diesem Fall werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 12,50 € und Auslagen in Höhe von 5,60 € erhoben. |
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