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| Die Baurechtsbehörde
kann die Ordungsmäßigkeit der Bauausführ- ung und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Ordnungsmäßigkeit der Bauausführung umfasst auch die Tauglichkeit der Gerüste und Absteifungen sowie die Bestimmungen zum Schutze der allgemeinen Sicherheit. |
| Ansprechpartner: |
Herr Karl-Heinz Dumbeck Fax: 07581 / 207 - 862 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag:
08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
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